Liebe Community,
im Kontennachweis zur neuen Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG nach Kontenzwecken werden die Privatkonten teilweise "doppelt" ausgewiesen, das heißt das Vorjahr befindet sich nicht in der gleichen Zeile wie das Abschlussjahr. Es handelt sich um selbst angelegte Konten (2201 ff. im SKR04). Vermutlich hängt dies mit den Kontenzwecken zusammen. Kann man hier etwas einstellen oder ändern?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo.
Haben Sie mal versucht, die Kontenzwecke der Vorjahreskonten denen des Folgejahres anzugleichen? (in Kanzlei-Rechnungswesen über den Menüpunkt: Stammdaten -> Sachkonten ----> Kontenzweck)
Vielleicht passt es dann, bzw. wird es dann in der gleichen Zeile ausgewiesen.
Viele Grüße
Vielen Dank, das ist die Lösung!
Leider bietet DATEV wohl (noch) keine automatische Rückübertragung der neuen Kontenzwecke von 2020 ins Vorjahr 2019 an. Das würde die Arbeit sicherlich erleichtern.
Hallo zusammen,
sehr gut, dass Sie eine Lösung gefunden haben (Danke @m_brunzendorf 🙂).
@steuerberaterbalingen: Die Funktion gibt es schon. Zugegebenermaßen allerdings etwas versteckt. Über Stammdaten | Sachkonten | Kontenzweck | Eigenschaften | Allgemein | Vorlage einlesen können Sie von anderen Mandanten bzw. auch vom Folgejahr die Kontenzwecke übernehmen. Aber Achtung, das überschreibt die bisher individuell eingestellten Kontenzwecke in dem Wirtschaftsjahr komplett. Also nur verwenden, wenn das in Ordnung ist 🙂.
Ich vermute, dass Ihr Mandant mit dem neuen Jahresabschluss auf Basis von Kontenzwecken aufbereitet wird ( Umstellungsstatus des Jahresabschlusses erkennen (Dok.-Nr. 1007274) ). Wenn das der Fall ist, gibt es in den Stammdaten (Aufruf: Stammdaten | Mandantendaten | Jahresabschluss | erweiterten Einstellungen) auch die Option Kontenzwecke des aktuellen Wirtschaftsjahres für Vorjahresvergleich nutzen. Ich glaube Ihr Sachverhalt hätte sich dadurch auch beheben lassen.
Mit freundlichen Gruß
Lukas Rudolph
Service Jahresabschluss & Anlag
Vielen Dank!
Die Option „Kontenzwecke des aktuellen Wirtschaftsjahres für Vorjahresvergleich nutzen“, scheint tatsächlich die optimale Lösung zu sein.