Liebe DATEV, liebe Community,
ein Mandant ist auf zwei Bestände gesplittet. Diese werden in einem dritten Bestand zum Jahresabschluss konsolidiert. Es ist für die Buchhaltung ein Konsolidierungskreis für die Umsatzsteuervoranmeldungen eingerichtet, welcher nur die beiden aktiven Bestände betrifft.
Für die Umsatzsteuerjahreserklärung werden die Daten aus Kanzlei-Rechnungswesen nun unter der Ordnungsnummer eines der aktiven Bestände übergeben. Ich würde gerne aber auf die Nummer des dritten Konsolidierungsbestandes übergeben, damit da alles einheitlich abgelegt ist.
Wie ist das Vorgehen?
Mit freundlichen Grüßen,
Florian Mayer
Zwischenzeitlich habe ich mir beholfen, indem ich die Umsatzsteuer nach Datenübergäbe auf die Nummer des Konsolidierungsbestandes umspeichere. Muss nur aufpassen, dass ich auch ja nur das laufende Jahr auswähle.
Falls es eine einfachere oder auch nur sichere Möglichkeit als diesen Workaround gibt, bitte ich um Mitteilung.
Den (lokalen) Konsolidierungskreis für die Umsatzkreis beim dritten Bestand anlegen. Da wird die Umsatzsteuer-Jahreserklärung auf Bestand Nummer drei erstellt und bearbeitet.
An der Konsolidierung im RZ erst einmal nichts ändern und ausprobieren ob die Voranmeldungen richtig übermittelt werden.
Wenn die Voranmeldung nicht übermittelt werden, muss der dritte Bestand als Konsolidierungsempfänger im RZ hinterlegt werden und die Voranmeldungen werden künftig über Bestand drei übermittelt.
Leider funktioniert das nicht. Ich gehe im dritten / Konsolidierungsbestand auf Stammdaten - Konsolidierungskreis. Es öffnet sich die Maske "Konsolidierungskreis ändern". Die beiden Buchungsbestände sind dort bereits erfasst. wenn ich versuche den dritten Bestand hinzuzufügen bekomme ich die Fehlermeldung "#REW01538 Der Empfänger kann ich abgebender Mandant sein!"
Was mir auffällt, unter Stammdaten erscheint nur die eine Option "Konsolidierungskreis...". Bei einem "normalen" Bestand hingegen erhalte ich unter Stammdaten - Konsolidierung wiederum drei Unterpunkte.
Ich bin auf Dokument 1001226 gestoßen. Der dritte Bestand ist auch in den Stammdaten als Empfänger für die Bilanzkonsolidierung konfiguriert.
Der Mandant (und die Bestände) haben alle ein abweichendes Wirtschaftsjahr, was das ganze leider weiter verkompliziert.
Mein Eindruck, aber man korrigiere mich wenn ich mich irre:
Für Zwecke des Jahresabschlusses und der Ertragsteuern muss der Bestand als Konsolidierungsbestand geschlüsselt werden. Dies aber verhindert eine umsatzsteuerliche Konsolidierung.