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Konsolidierte Umsatzsteuervoranmeldung Berater übergreifend?

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letzte Antwort am 20.03.2019 16:09:30 von andreashofmeister
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rkerssen
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Der neue Steuerberater unserer Muttergesellschaft behauptet, dass eine Berater übergreifende Konsolidierung der Umsatzsteuervoranmeldung bei der DATEV technisch nicht möglich sei. Wir als Tochter-Unternehmens-Buchhaltung können uns das nicht vorstellen. Es muss doch Konzern-Strukturen mit unterschiedlichen Beratern geben können. Außerdem ist bei abgebendem und annehmendem Mandaten ja immer auch die jeweilige Berater-Nummer anzugeben. Sind konsolidierte Umsatzsteuervoranmeldungen Berater übergreifend möglich?

andreashofmeister
Überflieger
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Sie haben bei Bestände vor Ort?

Sie legen doch den Konsolierungskreis bei sich im System fest, oder?

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rkerssen
Beginner
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Wir haben den abgebenden Bestand vor Ort im Unternehmen. Der annehmende Bestand liegt beim Steuerberater der Muttergesellschaft.

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eliansawatzki
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Hallo Herr Kerssen,

die Konsolidierung der USt-VA muss in ihrem Szenario im Rechenzentrum stattfinden. Eine Beschreibung finden Sie im Info-Dokument 1035810

Beachten Sie bitte unbedingt die korrekte Sendereihenfolge der Rechnungswesenbestände ins DATEV-RZ.

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andreashofmeister
Überflieger
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Gleicher Ordnungsbegriff? Nein. Der andere Berater gibt ab. Sie schicken ihm die Daten per Email und er konsolidiert dann?

Dann muss er den Konsokreis definieren, die Daten entsprechend vor Ort haben. Sollte klappen.

Geben Sie über das RZ ab? Oder per Telemodul?

Mal probiert? Oder nur Theorie?

rkerssen
Beginner
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Und es geht dann Berater übergreifend?

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eliansawatzki
Meister
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Hallo Herr Kerrsen,

ja, das funktioniert beraternummernübergreifend. Das ist ja gerade der entscheidende Vorteil der Konsolidierung im RZ. Jeder Steuerberater sieht nur die Bestände, für welche er auch zuständig ist.

andreashofmeister
Überflieger
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Ja. Warum denn nicht?

Sie scheinen das noch nicht probiert zu haben? Warum soll dass scheitern?

Das einzige was Schwierigkeiten bereiten könnte, wäre, dass das über das RZ gehen soll....Aber die Frage hatten Sie noch nicht beantwortet....

Aber auch das sollte klappen, da ja der "Ober"Berater abgibt...

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letzte Antwort am 20.03.2019 16:09:30 von andreashofmeister
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