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Kassen- und Warenerfassung 3.01 - fehlerfreie DVD

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letzte Antwort am 30.06.2017 06:39:05 von Loan_Bui
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burkhart
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Hallo DATEV,

die letzte fehlerfreie DVD von DATEV Kassen- und Warenerfassung war 2.6 (läuft aber nicht unter Windows 10) - da die 3er Version ständig neue Fehler produzierte, stellt sich nun die Frage:

wann erhalten wir eine neue fehlerfrei DVD (Abo vorhanden)?

Musste mein Gerät jetzt neu aufsetzen, wenn ich das Programm 3.01 aufgespielt habe, welches Release muss ich dann drüberlaufen lassen? Oder kann ich mir eine neue fehlerfreie Version heruntenladen (Link wäre super)? Danke + Gruß, Burkhart

andreas_briefs
Fachmann
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Hallo Herr Burkhart,

im Download-Bereich gibt es ein Update auf die Version 3.02:

https://www.datev.de/web/de/service/software-auslieferung/download-bereich/betriebliches-rechnungswesen/service-release-…

Beste Grüße

Andreas Briefs

DATEV-Mitarbeiter
Loan_Bui
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Herr Burkhart,

für das Service Release 3.02 gehen Sie bitte auf den Link wie von Herrn Briefs bereits gepostet: https://www.datev.de/web/de/service/software-auslieferung/download-bereich/betriebliches-rechnungswesen/service-release-…

Aktuell wird die Version 3.1 pilotiert. Diese wird voraussichtlich ab ende Mai verschickt.

Mit freundlichen Grüßen

Loan Bui

DATEV eG

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burkhart
Aufsteiger
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Hallo Frau Bui,

dann diesmal hoffentlich ohne Fehler. Gruß, Burkhart

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burkhart
Aufsteiger
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Hallo Frau Bui,

es ist jetzt der 28.6.17 und die DVD ist immer noch nicht eingetroffen. Gruß, Burkhart

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theo
Meister
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für das Service Release 3.02 gehen Sie bitte auf den Link wie von Herrn Briefs bereits gepostet: https://www.datev.de/web/de/service/software-auslieferung/download-bereich/betriebliches-rechnungswesen/service-release-…

Wurden Mand. die die Kasse im Abo haben darüber informiert?

Hätte ich eigentlich mitbekommen - die können nämlich nicht alle selber Links (mit Software) selber anklicken

Aktuell wird die Version 3.1 pilotiert. Diese wird voraussichtlich ab ende Mai verschickt.

Na sowas! Man hat uns gar nicht gefragt (nachdem wir ja schon die recht gute 3.00ff pilotiert haben). Nächstes Mal möchten wir wieder!

in dubio pro theo
theo
Meister
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Apropos, was sagen die GoBD (dem unbedarften DAU) wohl hierzu?ng kasse neu.png

in dubio pro theo
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wielgoß
Experte
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Hallo Herr Behrens,

ich verstehe Ihre Frage nicht so ganz. Bei einer neu installierten Kassen- und Warenerfassung für Office werden Sie beim Öffnen einer Erfassung durch diesen Hinweis darauf aufmerksam gemacht und können die Übernahme in die höhere Version durchführen.

Da die Kassen- und Warenerfassung für Office ohnehin nicht eine GoBD-Konformität gewährleistet, halte ich die Migration in einer höhere Version für unkritisch - falls Ihre Frage darauf abzielen sollte.

Viele Grüße

Christian Wielgoß

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theo
Meister
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ich verstehe Ihre Frage nicht so ganz. Bei einer neu installierten Kassen- und Warenerfassung für Office werden Sie beim Öffnen einer Erfassung durch diesen Hinweis darauf aufmerksam gemacht und können die Übernahme in die höhere Version durchführen.

Danke, aber diese Info konnte ich bereits der Programmmeldung entnehmen

Da die Kassen- und Warenerfassung für Office ohnehin nicht eine GoBD-Konformität gewährleistet [...]

NIcht? Haben Sie sich mal die 3.0ff angeschaut?

Da bisher keine Argumente dagegen vorgetragen wurden (s. u.a. Diskussion hier), gehe ich weiterhin davon aus dass das Ding ziemlich kugelsicher ist.

in dubio pro theo
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wielgoß
Experte
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Hallo Herr Behrens,

[...]

Kassen- und Warenerfassung für Office ist eine Microsoft-Excel-basierte Anwendung zur Erfassung von Kassen- und Warenbewegungen. Bis zur Version 2.61 der Kassen- und Warenerfassung für Office kann selbst mit ergänzenden organisatorischen oder technischen Maßnahmen keine Grund(buch)aufzeichnungsfunktion oder Aufbewahrungsfunktion erfüllt werden.

Deshalb bietet Kassen- und Warenerfassung für Office 3.0 neben der bisher abgedeckten Erfassungsvariante mit Vorerfassungscharakter zusätzliche Erfassungsvarianten mit GoBD-unterstützenden Funktionen.

Die zusätzlichen Erfassungsvarianten beseitigen die Restriktionen nicht grundsätzlich, sondern können die ergänzenden Maßnahmen lediglich unterstützen. Eine GoBD-Konformität ist auch mit Kassen- und Warenerfassung für Office 3.0 nicht gewährleistet.

Für eine Kassenführung im Sinne der GoBD müssen Sie daher unabhängig von der eingesetzten Version unbedingt folgende Arbeitsschritte berücksichtigen:

  • Die Kassenumsätze müssen täglich erfasst werden.
  • Die Belegsätze müssen täglich durch einen Export festgeschrieben werden.
  • Der Export der Kassenumsätze darf nicht zurückgesetzt werden.
  • Die Kassen- und Exportdateien sowie der Ausdruck der Kassenblätter mit Zeitstempel müssen unveränderbar und vor unberechtigten Zugriffen geschützt aufbewahrt werden.

[...]

Aus:

Aktuelle Version von Kassen- und Warenerfassung für Office

Viele Grüße

Christian Wielgoß

theo
Meister
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Nachricht 11 von 19
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Kassen- und Warenerfassung für Office ist eine Microsoft-Excel-basierte Anwendung zur Erfassung von Kassen- und Warenbewegungen. [...]

Hallo Herr Wielgoß,

der Leitfaden ist (seit Stabi) bekannt u. wurde bereits erörtert (s. u.a. Forum).

Manche Punkte sind natürlich immer wieder lustig

bspw.

  • Die Kassen- und Exportdateien sowie der Ausdruck der Kassenblätter mit Zeitstempel müssen unveränderbar und vor unberechtigten Zugriffen geschützt aufbewahrt werden.


Hört sich fast wie ne Empfehlung an ein originär elektronisches Dokument physisch auszudrucken (was natürlich absurd wäre)

  • Die Belegsätze müssen täglich durch einen Export festgeschrieben werden.

halte ich für etwas übertrieben, da die Erfassung auf die Sekunde genau, nur durch Storno korrigierbar, erfolgt.

Um auf meine Frage zurückzukommen:

  • Die Kassen- und Exportdateien [...] müssen unveränderbar und vor unberechtigten Zugriffen geschützt aufbewahrt werden.

Mit Klick auf Ja erzeugt man eine neue Datei mit alten Daten. Könnte den ein oder anderen GoBD-konformen Prüfer (die ich hier in max. 10 Jahren erwarte) verwirren

Datev-Kasse f. Excel ab 3.0ff zusammengefasst:

- Excel-Dateien speichern sowie Export-, Protokolldateien.

- Archivierung durch regelmäßige Backups (bspw. vierteljährlich/monatlich komplett + täglich/stündlich/sekündlich inkrementell)
- Backups validieren
- Verfahrensdokumentation dazu schreiben (A4)
- dicke Gebührensrechnung für Mand. nicht vergessen

Bulletproof.

Es gibt nur eine Lücke u. die hat mir noch keiner (außer dem Programmierer) benannt. Dementsprechend verlose ich eine Kiste Fiege Bier nach Wahl für die erste richtige Antwort (brute force / 0days / Versand ausserhalb D vorbehalten)

in dubio pro theo
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wielgoß
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Hallo Herr Behrens,

wie tatsächlich mit der Kassenerfassung (für Office) umgegangen wird, muss jeder für sich selbst entscheiden. Ich wollte nur klarstellen, dass diese keineswegs GoBD-Konform ist - hier kommt es sicherlich auf den berühmten Einzelfall an.

Inwieweit allerdings der Mandant die technischen und organisatorischen Voraussetzung erfüllt, kommt natürlich erschwerend hinzu.

Der von Ihnen angesprochene Punkt der Unveränderbarkeit der Daten ist ja nun gerade der Knackpunkt bei der Excel-Variante...

Hier eine Zusammenfassung der Organisationsempfehlungen aus dem Programm selbst:

[...]

  • Sie müssen Kassenbewegungen zeitnah (täglich) eintragen, um die
    Kassensturzfähigkeit sicherzustellen. Vergleichen Sie regelmäßig die
    Übereinstimmung des Endsaldo der Kassenerfassung mit dem aktuellen
    Kassenbestand.
  • Damit die unterstützenden technischen Programmänderungen greifen, müssen Sie
    ebenfalls zeitnah (täglich) einen Export der Kassenbewegungen durchführen.
  • Bewahren Sie zusätzlich das bei jedem Export erzeugte PDF/A-3-Dokument in
    elektronischer Form auf. Dieses Dokument unterstützt die Nachvollziehbarkeit,
    indem es neben einem Monatsbericht auch die exportierten Daten im
    Original-Format enthält.
  • Sie müssen die Kassenbelege chronologisch ablegen und tageweise abgrenzen.
    Die Lückenlosigkeit und Vollständigkeit der Buchungen muss durch die Übertragung
    des Endbestands auf den Anfangsbestand des Folgetags dokumentiert werden.
    Hierbei unterstützt Sie das Programm.
  • Sie dürfen nachträglich keine Änderung von Eintragungen (= nachdem weitere
    Eintragungen erfasst wurden) vornehmen.
  • Belege, die nachgereicht werden, müssen Sie mit dem Datum des Erfassungstags
    versehen und auf dem Beleg das abweichende Datum vermerken.
  • Sie dürfen einzelne Erfassungszeilen nicht nachträglich (= nachdem weitere
    Bewegungen erfasst wurden) löschen. Eine Programmunterstützung erfolgt durch das Ausstreichen von Erfassungszeilen.
  • Die eindeutige Zuordnung von physischen Kassen über das Kassenkonto muss
    gewährleistet sein.
  • Sie müssen ihre gedruckten Kassenberichte periodisch mit dem Kassenkonto der
    FIBU abgleichen. Korrekturbuchungen sind, falls erforderlich, nachvollziehbar zu
    dokumentieren. Klären Sie dies mit der Finanzbuchführung beim Steuerberater.
  • Sie müssen die Aufbewahrungsfrist des Kassenbuchs von 10 Jahren (7 Jahre in
    Österreich) in elektronischer Form einhalten. Bitte beachten Sie hierbei, dass
    die Dateien über diesen Zeitraum immer lesbar sein müssen. Dazu sollten Sie
    angelegte Kassen- und Warenerfassungsdateien durch Öffnen der Datei mit der
    jeweils aktuellen Version von Microsoft Excel konvertieren und anschließend
    speichern.

Sie sind gefordert, durch Ihre Vorgehensweise bei der Erfassung, dem Druck
und dem Export die Richtigkeit der Eintragungen sicherzustellen.

Zu empfehlen ist, den Kassenbericht mit aktueller Datumsangabe auszudrucken
und zusammen mit den Einnahme- und Ausgabebelegen aufzubewahren. So ist durch
Abgleich der elektronischen Kassenerfassung mit dem ausgedruckten Kassenbericht
ersichtlich, dass keine nachträglichen Änderungen durchgeführt wurden und wann
die Kassenbewegungen erfasst wurden.

[...]

Viele Grüße

Christian Wielgoß

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Posting einer manipulierten Datev-Excelkasse ab 3.0ff sowie der Ursprungsdatei berechtigen selbstverständlich auch zur Teilnahme an der Verlosung.

Good luck!

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wielgoß
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Hallo Herr Behrens,

ich glaube an Ihrer Verlosung möchte keiner freiwillig teilnehmen

Und es geht ja auch nicht um bewusst manipulierte Excel-Kassen...

Viele Grüße

Christian Wielgoß

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Und es geht ja auch nicht um bewusst manipulierte Excel-Kassen...

Ich habe keine Ahnung wovon Sie reden   Ich denke der FV auf niedrigstem Level (≠ Groß- u. Konzern-BP) gehts ausschließlich um manipulierte Kassen

U. da Herr S. ja die letzten legislatorischen Schritte bezügl. https://de.wikipedia.org/wiki/Kryptologische_Hashfunktion#.C3.9Cbersicht_von_Hashfunktionen verweigert, wird o.g. Leitfaden noch lange anwendbar sein....

ich glaube an Ihrer Verlosung möchte keiner freiwillig teilnehmen

Ever heard about white hat hacking / penetration testing / cyberlympics or CCC? Its good fun!

https://www.ccc.de/de/topics

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wielgoß
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Belassen wir es dabei

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Belassen wir es dabei

Wie Sie möchten.

Für alle anderen: The Challenge (Schlag den Theo bzw. Excelkasse iVm GoBD u. dafür gibts ne Kiste) is on! 

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DATEV-Mitarbeiter
Loan_Bui
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Herr Burkhart,

die nächste Kassen- und Warenerfassungs Version 3.1. wird voraussichtlich im August ausgeliefert.

Mit freundlichen Grüßen

Loan Bui

DATEV eG

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Loan_Bui
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Hallo Herr Behrens,

Sie können sehr gerne an der nächsten Pilotphase teilnehmen. Schicken Sie mir hierzu bitte eine private Nachricht mit Ihrer Beraternummer. Wir werden Sie dann zur gegebenen Zeit kontaktieren und informieren.

Mit freundlichen Grüßen

Loan Bui

DATEV eG

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letzte Antwort am 30.06.2017 06:39:05 von Loan_Bui
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