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Kapitalkontoentwicklung (GbR) bei EÜR

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letzte Antwort am 09.02.2023 10:13:38 von Usus
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martin65
Meister
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Nachricht 1 von 9
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Hallo Community,

 

folgender Sachverhalt:

 

Wir berechnen bei einer GbR regelmäßig die Kapitalkonten der 3 Gesellschafter. Das passt unterjährig sehr gut.

 

Bei der Erstellung der Einnahmen-Überschuss-Rechnung wird durch die Umbuchung des Restgewinns auf die Gesellschafter,  der betriebliche Gewinn, durch Ausgabe der Statistikkonten, um den Gewinn erhöht. Das kann ich nur verhindern, in dem ich den Gewinn auf einen Gesellschafter mit der Zuordnung "keine Angabe" buche. 

 

In der Gesellschafterauswertung erscheint dann aber dieser Betrag auch, allerdings ohne Angabe zum Gesellschafter; das sieht natürlich doof aus.

 

Ich buche den Gewinn wie folgt SKR04: 1370 an 9807. Andere Kombinationen bei den Statistischen Konten machen Chaos bei der Kapitalkontenentwicklung.

 

Mein Ziel: Umbuchung des Gewinns für Zwecke der KKE und deren korrekte Darstellung und Ausgabe einer korrekten EÜR. Dann möchte ich alles, inkl. der KKE im Bilanzbericht sauber dargestellt wissen.

 

Oder muss ich beim der KKE den Gewinn händisch eintragen und nichts verbuchen?

 

Wer hat das Problem schon wie gelöst?

 

Danke im Voraus für einen Tipp.

 

Martin Heim

 

 

 

 

MiMiMi
Aufsteiger
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Hallo, 

 

mir stellt sich die Frage warum die Standardbuchung mit den Konten 9690 und 9580 (bzw. im Skr04 9510) hier nicht funktionieren sollte?

Mit der Funktion "Ergebnisverwendung ermitteln" kann dieser Vorgang auch relativ automatisch durchgeführt werden.

 

FG Sebastian

GerdaLinder
Beginner
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Nachricht 3 von 9
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Hallo,

 

bei einer EÜR habe ich das Problem,

 

dass bei Verwendung der Standardkonten 9580 und 9690 

unter den Sonstigen Konten der EÜR das Konto 9690 den Gesellschaftern zugeordnet wird

in der Kapitalkontenentwicklung aber das Konto 9580

 

 

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Usus
Fortgeschrittener
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Wenn man die Funktion "Ergebnisverwendung ermitteln" nutzt, können Fehler weitestgehend vermieden werden. Daher würde ich von händischem Buchen abraten. Auch sehe ich keinen Fehler in der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3. Hier bleibt es bei dem ganz normalen Ausweis des Gesamtgewinnes. 

Ein weiterer Vorteil dieser Funktion ist es, dass man diese nach Abschluss aller Buchungen macht. Sollten nochmals Änderungen in der Gewinnermittlung vorgenommen werden, einfach nochmal durchlaufen lassen. Außerdem kann man spezielle Gewinnverteilungsfestlegungen aus dem Gesellschaftsvertrag besser kontrollieren und automatisch ausführen lassen, unabhängig von der Form der Gewinnermittlung.

GerdaLinder
Beginner
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Vielen Dank für die Antwort.

 

Leider tritt der Fehler sowohl bei der Verwendung der Funktion als auch bei händischer Buchung auf. 

 

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MiMiMi
Aufsteiger
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Kommt eine Fehlermeldung?

Wenn nicht, dann handelt es sich um keinen Fehler.

Der Ausweis passiert ja sowohl in der EÜR als auch in der Kapitalkontenentwicklung mit den richtigen Werten.

Siehe Vorkommentator...

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GerdaLinder
Beginner
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Es kommt keine Fehlermeldung.

 

Leider stimmen eben Ausweis in der EÜR und in der Kapitalkontenentwicklung nicht überein - das ist ja gerade das Problem

 

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MiMiMi
Aufsteiger
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Nachricht 8 von 9
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Dann müssten Sie mit der Datev Kontakt aufnehmen.

Ich habe gerade bei ner einfachen EÜR dies für 2022 (2021 ebenfalls) gemacht und der Ausweis erfolgte richtig.

 

Wollten Sie evtl. versehentlich den steuerlichen Gewinn verteilen? 

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Usus
Fortgeschrittener
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Das könnte auch erklären, warum es unterjährig passt. Die BWA weißt ja nicht den steuerlichen Gewinn aus.

Die steuerlich relevanten Hinzurechnungen und Kürzungen müssen dann in der GuE vorgenommen werden.

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letzte Antwort am 09.02.2023 10:13:38 von Usus
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