Hallo zusammen,
ich buche eine GbR in der Ehemann und Ehefrau die beiden Gesellschafter sind. Nun wird ab 2019 bei jeder Privatbuchung gefragt, welchem Gesellschafter die Buchung zuzuordnen ist. Das Problem ist, dass nahezu jede Buchung (z.B. eine Privateinlage vom privaten Gemeinschaftskonto der Eheleute) beide Gesellschafter betrifft.
Kann man nun die Buchungen irgendwie beiden Gesellschaftern zuordnen oder muss man die Buchung hälftig aufteilen? Man hat ja nur die Auswahl "keine Angabe" "Gesellschafter 1" und "Gesellschafter 2" oder?
Danke vorab für Hilfe.
Gruß Marvin Günzel
Wir haben für solche Fälle ein Privatkonto umbenannt das dann für beide Gesellschafter gilt. Am Monatsende oder Jahresende buchen wir dann in einer Buchung 50% um.
Danke, Stimmt das ist eine Möglichkeit. Nur leider habe ich derzeit ca. 20 verschiedene Privatkonten mit unterschiedlichen Sachverhalten zu bebuchen.
Es wäre einfach schön, wenn es seitens der Datev eine Funktion der aufteilenden Zuordnung gäbe.
Hall Herr Günzel,
Sie können bei Bankbuchungen dies auch über die Lerndatei steuern, wenn die jeweiligen Verwendungszwecke oder ähnliche Merkmale immer gleich sind.
Gruß
Das habe ich auch schon gemacht, soweit möglich. Wir buchen aber bspw. ein privates Bankkonto mit dem indiv. Konto 189100 (SKR03 6-stellig) ohne das Konto bisher im System als Bank angelegt zu haben. Das wiederum betrifft u.a. die private V+V. Dadurch kommt bei jedem Buchungssatz zwei mal das Fenster der Zuordnung. (Z.B. 187000 an 189100). Das mag bei ca. 15 Buchungen im Monat kein Riesenproblem sein, aber etwas nervig ist es schon als Änderung zum Vorjahr.
Gruß
Darf ich kurz eine off-topic Frage stellen?
Haben Sie bei allen Mandanten mehrstellige Kontennummern? Ich spiele seit längerem mit dem Gedanken das umzustellen, habe aber die Sorge das vielleicht zu bereuen.
Wenn diese Bewegungen immer am gleichen Tag statt finden und die Beträge immer gleich sind, könnte man dies auch über die wiederkehrenden Buchungen anlegen.
Gruß
Ja nahezu bei allen Mandanten. Das liegt aber auch daran, dass wir auf Ärzte bzw. vorallem Zahnärzte spezialisiert sind und hier die Branchenpakete für den SKR03 nutzen, m.E. schließt das ja die Ergänzung einer 5.+6. Stelle ein. Bei dieser Art Mandanten ist das sehr vorteilhaft, aber bei allen anderen Mdt. nutzen wir in der Regel auch nur 4 Stellen.
Gruß
Hallo Herr Günzel,
ich habe es noch nicht ausprobiert, aber eventuell hilft es ja, wenn Sie die Gesellschaftsform auf Einzelunternehmen ändern. Dann wird beim Buchen auf 180000 oder 180100 nicht mehr gemeckert; ob das später an einer anderen Stelle Probleme bereitet, weiß ich allerdings nicht.. und kann für "unerwünschte Nebenwirkungen" leider keine Haftung übernehmen 🙂
Eine DatevmitarbeiterIn müsste das aber sagen können...
Viele Grüße Karl Schmidt