Hallo liebe Community,
ich stehe etwas auf dem Schlauch und hoffe auf Eure Vorschläge.
Bei einer Gastro-GmbH wurde eine BP durchgeführt. Die Prüferin hat in den Jahren 2016-2018 jeweils € 7.000,00 netto zzgl. gesetzl. USt dazugeschätzt. Wie muss ich diesen Sachverhalt im Jahr 2019 würdigen? Ich hatte an folgende Buchung gedacht:
Forderung Gesellschafterdarlehen 24.990,00 an Gewinnvortrag 24.990,00 oder evtl. gar nicht?
Vorab vielen Dank, für Eure Vorschläge.
In der Steuerbilanz zählt die Prüferbilanz, in der Handelsbilanz wird in der ersten offenen Bilanz angepasst. Das ist z. B. bei NWB gut beschrieben.
Super, herzlichen Dank für Ihre Antwort!
Wenn eine Einheitsbilanz bebucht wird, werden die Feststellungen der Betriebsprüfung in der ersten offenen (HB)Bilanz nachvollzogen um den Bilanzzusammenhang zu gewähren.
Bei der Steuerermittlung sind die Ergebnisauswirkungen in diesem Wirtschaftsjahr außerbilanziell wieder zu korrigieren.