Sicher hat jemand Erfahrung mit diesem Thema: Eine Gastronomiebetrieb (in meinem Fall) eröffnet eine zweiten Filiale. Nun überlege ich, was sinnvoller ist, um beide Standorte wirtschaftlich gut auswerten zu können.
Variante 1 über Kostenstellen: Geht das unterjährig? Früher konnte man m.E. Kostenstellen nur mit der Jahresübernahme beim Jahreswechsel einführen.
Variante 2 über eine zweite Buchhaltung und die konsolidierte Umsatzsteuervoranmeldung.
Hat jemand Erfahrung damit und kann mir einen Rat geben?
Herzlichen Dank im voraus,
Antje Wagner
Wie wird DUO aktuell genutzt? Wie soll DUO dann genutzt werden? Gibt es eine Kasse? Gibt es mehrere Banken? Allein diese Fragen werden dann mehr oder weniger ein Muss zum 2. Unternehmen sein, wenn man's rechtlich abbilden will/muss.
Aktuell nutze ich in der bisherigen Buchhaltung des vorhandenen Standortes nicht DUO. In der Planung ist eine gesonderte Kasse für den neuen Standort (Ein Muss in der Gastronomie) und ein weiteres (extra) Bankkonto. Bei Einrichtung von Kostenstellen sehe ich die Schwierigkeit, die Arbeitnehmer (die pendeln werden) korrekt zuzuordnen, daher tendiere ich eher zur Anlage eines weiteren Buchhaltungsmandats, in dem ich die Personalkosten dann prozentual erfassen könnte. Da mir jedoch die Erfahrung fehlt, freue ich mich über Ideen und danke schon einmal herzlich im Voraus.
Wenn es sich rechtlich um ein Unternehmen handelt, dann ist ganz klar die Kostenrechnung das Mittel der Wahl.
Mit der Kostenrechnung kann auch unterjährig gestartet werden und prozentuale Verteilungen von Kosten sind auf vielfältige Art und Weise möglich.
Die Anzahl der Kassen oder Banken ist dabei völlig unerheblich.
dankeschön!
Gibt es Datev-Dokument, in dem die unterjährige Einrichtung beschrieben wird?
Im 1035751 erscheint der Hinweis:
Wenn Sie im laufenden Wirtschaftsjahr (unterjährig) eine Kostenrechnung einrichten möchten, beraten wir Sie zur Berücksichtigung der Vormonate, die ohne Kostenstellen gebucht wurden.
Das bedeutet was?
Nochmals herzlichen Dank.
@eliansawatzki schrieb:
Die Anzahl der Kassen oder Banken ist dabei völlig unerheblich.
Die Anzahl: ja; die Administration in DUO: nein.
Die Anzahl: ja; die Administration in DUO: nein.
Und das hatte nochmal was mit dem Thema zu tun?
@eliansawatzki schrieb:
Und das hatte nochmal was mit dem Thema zu tun?
Ich denke immer ein bisschen weiter. Aber ist oftmals nicht gewünscht 😉.
Ich denke immer ein bisschen weiter. Aber ist oftmals nicht gewünscht 😉.
Das finde ich total wichtig und richtig.
Nur sollte man sein Wissen m. E. nicht über andere ausschütten, sondern lieber dosiert austeilen. So, dass es dem gegenüber hilft und nicht weitere nicht zwingend zu klärende Fragen verursacht.
Ich würde in jedem Fall eine 2. DUO Mandat erstellen. eigene Mandanten Nummer etc. und dann konsolidieren.
Konsolidieren geht ja nicht nur für die UStVA. also was soll´s.
Da ist aber meine persönliche Meinung, weil ich das KOST von der DATEV so gar nicht gut finde.
Für die Gewerbesteuer und die Frage, sind es evtl. doch 2 Betriebe mit jeweils einem GewSt. Freibetrag?
Der Mandant nur nur hart erzogen werden, wirklich alles zu trennen. Jeden Beleg etc. Sonst kommt alles durcheinander.
Die Verrechnung von Kosten ist dann eben Mehrarbeit. Das kann man aber auch schlank und schnell erledigen.
Auch das finde ich schneller als KOST Pflege