Hallo zusammen im neuen Forum!
Ist es möglich, das vorläufige Ergebnis hochrechnen zu lassen und auf Grundlage dieser Hochrechnung KSt- & GewSt-VZ berechnen zu lassen?
Anwendungsfall: Eine GmbH hat per 31.10.2019 ein vorläufiges Ergebnis von ~ 130 T€. Nun sollen diese 130 T€ von den abgelaufenen 10 Monaten auf 12 Monate hochgerechnet werden. Daraufhin soll beim FA beantragt werden, die KSt-VZ und den GewSt-Betrag für VZ zu erhöhen.
Dass ich per Hand 130 T€ : 10 × 12 × 15 % rechnen kann, ist mir klar 🙂 Aber vielleicht ist das ja automatisierbar, mit einer ansprechenden Auswertung, die ich dem FA gleich mitsenden kann. Zudem hätte dies den Vorteil, dass das vorläufige Ergebnis anhand statistischer Methoden o. ä. zutreffender hochgerechnet werden kann, als nur stumpf auf die Anzahl der Monate abzustellen.
Vielen Dank vorab, viele Grüße & allseits viel Spaß im neuen Forum.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Sie können das hochrechnen lassen. In Kanzlei Rewe unter Bestand /betriebswirtschaflliche Beratung/Jahresergebnis hochrechnen ist ein die Wirtschaftsberatung verlinkt.
Meine Erfahrung rechnen sie von Hand bzw. mit Excel sind sie schneller. Aber Gewerbesteuer nicht vergessen.
Allerdings gibt es eine Tantiemevereinbarung ? Wenn ja mindert diese das Ergebnis.
Und vor der Hand Rechnung sind beim lfd. Ergebnis schon Steuervorauszahlungen abgezogen Gewst/ Kst/Soli, dann müssen die zuerst hinzugerechnet werden.
Danke für Ihre Antwort!
@bodensee schrieb:Bestand /betriebswirtschaflliche Beratung/Jahresergebnis hochrechnen
Das hatte ich in Erinnerung, aber nicht wiedergefunden. Danke. Allerdings bleiben die Werte leer und es wird nichts hochgerechnet. Vielleicht liegt es daran, dass das Vorjahr nur importiert ist, und das leider komplett in die Periode 12/2018. Für 01-10/2018 gibt es also keine Werte.
Eine Tantiemevereinbarung gibt es nicht. Auch für diesen Hinweis danke.
@bodensee schrieb:Meine Erfahrung rechnen sie von Hand bzw. mit Excel sind sie schneller.
Das habe ich jetzt für diesen Fall auch getan. So kann ich die Programmverbindung zu KSt nutzen und muss nur die Werte durch meine hochgerechneten ersetzen. Ich lasse das Thema dennoch mal noch offen. Vielleicht kennt ja doch noch jemand, z. B. ein Datev-Mitarbeiter, eine derartige Programmfunktion. Bin immer ein Freund davon, möglichst wenig manuell und möglichst viel programmgestützt zu erledigen 🙂
Müssten Sie mal in Kanzlei Rewe bzw. in der Wirtschaftsberatung nachlesen ( f1 Taste ) dürfte genügen, welche Voraussetzungen für das Hochrechnen wichtig sind.
Aber ich gehe davon aus das ein komplettes Vorjahr gebucht sein muss und zwar monatlich oder vierteljährlich , da sonst die Steigerung oder Minderung von 10-12 nicht bekannt sein kann. Und irgendwas braucht das Programm an Information wie sich in der Vergangenheit das entwickelt hat.
DAtev macht nichteinfach eine 12/9 oder 12/10 Hochrechnung.
Hallo,
in Kanzlei-Rechnungswesen gibt es in der Kategorie "Analyse und Planung" im Ordner "Gestaltungsberatung" den Eintrag "Anpassungsantrag".
Damit können Sie für das laufende Wirtschaftsjahr auf Basis der bisher gebuchten Buchungssätze eine Hochrechnung des Jahresergebnisses durchführen. Dieses Ergebnis ist dann Basis für die Berechnung der voraussichtlichen Gewerbesteuer/Körperschaftsteuer. Sie können diese Steuerberechnung durch die Eingabe weiterer steuerlicher Sachverhalte anpassen.
Teil der Steuerberechnung ist auch eine Prüfung, ob sich ein Anpassungsantrag lohnt oder nicht.
Der Eintrag "Anpassungsantrag" wird in Kanzlei-Rechnungswesen angezeigt, wenn in der Kanzlei ein Lizenz für das Programm "Steuergestaltung" oder "Wirtschaftsberatung classic" vorhanden ist.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen damit ein Stück weiter helfen.
Mit freundlichen Grüßen
Tobias Saule
Produktmanagement und Service
Wirtschaftsberatung
DATEV eG
Hallo Herr Saule,
danke für Ihre Nachricht!
Auch diesen Programmpunkt hatte ich dann entdeckt. Allerdings blieben die Felder leer. Ich gebe jedoch zu, dass ich nicht lange probiert habe, da ich ja befürchetete, dass das ganze aufgrund der fehlenden Daten in den Vorjahresperioden 01-11/2018 ohnehin nicht funktionieren könnte; zudem wollte ich nicht zu viel Zeit investieren.
Beim nächsten Anpassungsantrag einer KapGes schaue ich mir das noch einmal an.
Viele Grüße & ein schönes Wochenende.