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Jahreswechsel einzelne Konten danach nicht mehr buchbar

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letzte Antwort am 17.03.2020 10:32:23 von Bernhard_Frauenknecht
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Bounty147
Beginner
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Hallo

 

Ich habe  den Jahreswechsel  gemäß  automatisch vorgeschlagene Standard- Applikation  (nach Update zum Jahreswechsel)    an einem 

Einzelplatz  Rechner  durchgeführt

 

 

Jetzt  ist  es im Unternehmen so,   dass  Konten  im 9er Bereich  für  Pensionsrückstellungen   für  unterschiedliche Zwecke der Bilanz geführt werden.

 ( also  teils  steuerliche Konten / teils  handelsrechtliche Konten)

 

Kennt jemand die Verwendung  verschiedenster Konten im Bereich Pensionsrückstellungen  im Zusammenhang mit DATEV  - also keine Einheitsbilanz ?

 

Wenn ich nun versuche  einzelne  Konten  via Buchung anzusprechen   

sagt  das SYSTEM  dieses  Konto   darf  in der  Einheitsbilanz 

nicht  bebucht  werden. (ich kann einzelne Konten nicht mehr bebuchen )

 

Es  scheint so zu sein,  dass das System  automatisch von einer Einheitsbilanz ausgeht  bzw.  eine  Einstellung für 2020 vorgenommen hat,  die nicht stimmig zum Vorjahr ist.

 

Gibt  es eine  einfache Lösung  hierfür ?

 

Irgendeinen Pfad über den ich dies nachpflegen könnte  oder  ist  nun alles erst mal  hin  und müsste  der ganze  Jahreswechsel storniert und neu gestartet  werden ?

 

 

 

 

bfit
Meister
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Buchen Sie denn mit zwei Bereichen - Handelsrecht und Steuerrecht?

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andreashausmann
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Das liegt wahrscheinlich an der Kontenzweckprüfung. Diese können Sie in den Eigenschaften (rechts) im Belege buchen deaktivieren.

 

aber Achtung! Das würde ich nur machen, um die Betroffenen EB-Werte entsprechend den Bereichen zu korrigieren. Anschließend würde ich die Kontenzweckprüfung wieder aktivieren, sonst haben Sie das Problem beim nächsten Jahresabschluss wieder, nur mit viel mehr Buchungen 🙂

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dtx
Fortgeschrittener
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@andreashausmann 

 

Es gibt im Bereich gemeinnütziger sozialer Einrichtungen (Kindergärten, z. B.) durchaus die Idee, mangels Steuerpflicht einen im DATEV-System als Einheitsbilanz behandelten Abschluß aufzustellen, auch wenn die Einheitsbilanz im Grunde ja etwas anderes ist als eine mangels Bedarf für eine Steuerbilanz aufgestellte reine Handelsbilanz.

 

Sie sollten einmal überprüfen, ob Konten, die entsprechend ihrer Beschriftung für Fördermittel oder Zuschüsse der öffentlichen Hand vorgesehen sind bzw. waren und für die es nach meiner Erinnerung auch keine sich unmittelbar anbietende Alternative gab, auch wirklich von der Kontenzweckprüfung akzeptiert wurden.

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andreashausmann
Erfahrener
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Hallo @dtx 

 

dann würde ja gar kein Bereich Steuerrecht benötigt werden. Dann sollte sich auch die Problematik nicht ergeben.

 

Wenn die Fragestellung in der Praxis aufkommen, prüfe und finde ich die entsprechenden Konten natürlich heraus.

 

Die Fragestellung bezüglich Fördermittel und Zuschüsse hatte ich bisher noch nicht, daher habe ich hier keine Erfahrungen, kann Ihnen hier aber die Auswertungen Stammdaten | Informationen zum Konto empfehlen. 

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Bounty147
Beginner
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Hallo,

 

also  ich hätte  da  aus dem  SKR  03    das  Kto. 950   

 

und das Kto. 951,  beide Konten stehen  für die Thematik Pensionsrückstellungen  im Kontenplan  zur Verfügung

 

Auf dem 950er  werden die Zugänge  erfasst

 

und auf  dem 951    laufen unterjährig   Abgangsbuchungen.  

 

 

 Seit dem Jahreswechsel auf 2020  kann ich das Kto. 951 nicht mehr buchen.

 

System sagt Konto 951 ist im  Jahr 2020 in  der Einheitsbilanz nicht buchbar.

 

 

Und übrigens  Nein  es hat hier nichts mit sozialen Betrieb zu tun.  

Wir sind eine Versicherung;  die  für die höheren Angestellten  Pensionsanwartschaften anbietet.  ( Also  Pensionsversicherungen im Sinne von Altersabsicherung  für die eigenen Mitarbeiter) 

 

 

 

 

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andreashausmann
Erfahrener
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Hallo Bounty147,

 

sind zwei Bereiche Handels- und Steuerrecht angelegt? Das wäre nämlich der Hinweis für das Programm, dass keine Einheitsbilanz erstellt wird.

 

Das Konto 951 verweist in der Kontenbezeichnung auf das Handelsrecht: 0951 Rückstellungen für Pensionen und
ähnliche Verpflichtungen zur
Saldierung mit Vermögensgegenständen zum langfristigen Verbleib
nach § 246 Abs. 2 HGB 

 

Daher wird es sich wohl oder übel nur in einem Stapel im Handelsrecht bebuchen lassen (unter Belege buchen | Stapel hinzufüngen | Erweitert kann dies eingestellt werden)

 

Wird dennoch eine Einheitsbilanz angestrebt, bleibt nur die Möglichkeit den steuerrechtlichen Bereich zu löschen.

Hier würde ich aber auf jeden Fall vorher zwei Bestandssicherungen erstellen, eine in der Testweise der Bereich Steuerrecht gelöscht wird und die andere als Backup 🙂

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DATEV-Mitarbeiter
Bernhard_Frauenknecht
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 8 von 8
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Hallo Bounty147,

 

bitte beachten Sie zu Ihrem Beitrag folgende Buchungsregel:

Buchungsregeln Jahresabschluss - Bilanzierung - Kapitel 15 - Pensionsrückstellungen und Planvermögen.

 

Mit freundlichem Gruß
Bernhard Frauenknecht

Produktmanagement und Service

Betriebliches Rechnungswesen

DATEV eG

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letzte Antwort am 17.03.2020 10:32:23 von Bernhard_Frauenknecht
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