Hallo
Ich habe den Jahreswechsel gemäß automatisch vorgeschlagene Standard- Applikation (nach Update zum Jahreswechsel) an einem
Einzelplatz Rechner durchgeführt
Jetzt ist es im Unternehmen so, dass Konten im 9er Bereich für Pensionsrückstellungen für unterschiedliche Zwecke der Bilanz geführt werden.
( also teils steuerliche Konten / teils handelsrechtliche Konten)
Kennt jemand die Verwendung verschiedenster Konten im Bereich Pensionsrückstellungen im Zusammenhang mit DATEV - also keine Einheitsbilanz ?
Wenn ich nun versuche einzelne Konten via Buchung anzusprechen
sagt das SYSTEM dieses Konto darf in der Einheitsbilanz
nicht bebucht werden. (ich kann einzelne Konten nicht mehr bebuchen )
Es scheint so zu sein, dass das System automatisch von einer Einheitsbilanz ausgeht bzw. eine Einstellung für 2020 vorgenommen hat, die nicht stimmig zum Vorjahr ist.
Gibt es eine einfache Lösung hierfür ?
Irgendeinen Pfad über den ich dies nachpflegen könnte oder ist nun alles erst mal hin und müsste der ganze Jahreswechsel storniert und neu gestartet werden ?
Buchen Sie denn mit zwei Bereichen - Handelsrecht und Steuerrecht?
Das liegt wahrscheinlich an der Kontenzweckprüfung. Diese können Sie in den Eigenschaften (rechts) im Belege buchen deaktivieren.
aber Achtung! Das würde ich nur machen, um die Betroffenen EB-Werte entsprechend den Bereichen zu korrigieren. Anschließend würde ich die Kontenzweckprüfung wieder aktivieren, sonst haben Sie das Problem beim nächsten Jahresabschluss wieder, nur mit viel mehr Buchungen 🙂
Es gibt im Bereich gemeinnütziger sozialer Einrichtungen (Kindergärten, z. B.) durchaus die Idee, mangels Steuerpflicht einen im DATEV-System als Einheitsbilanz behandelten Abschluß aufzustellen, auch wenn die Einheitsbilanz im Grunde ja etwas anderes ist als eine mangels Bedarf für eine Steuerbilanz aufgestellte reine Handelsbilanz.
Sie sollten einmal überprüfen, ob Konten, die entsprechend ihrer Beschriftung für Fördermittel oder Zuschüsse der öffentlichen Hand vorgesehen sind bzw. waren und für die es nach meiner Erinnerung auch keine sich unmittelbar anbietende Alternative gab, auch wirklich von der Kontenzweckprüfung akzeptiert wurden.
Hallo @dtx
dann würde ja gar kein Bereich Steuerrecht benötigt werden. Dann sollte sich auch die Problematik nicht ergeben.
Wenn die Fragestellung in der Praxis aufkommen, prüfe und finde ich die entsprechenden Konten natürlich heraus.
Die Fragestellung bezüglich Fördermittel und Zuschüsse hatte ich bisher noch nicht, daher habe ich hier keine Erfahrungen, kann Ihnen hier aber die Auswertungen Stammdaten | Informationen zum Konto empfehlen.
Hallo,
also ich hätte da aus dem SKR 03 das Kto. 950
und das Kto. 951, beide Konten stehen für die Thematik Pensionsrückstellungen im Kontenplan zur Verfügung
Auf dem 950er werden die Zugänge erfasst
und auf dem 951 laufen unterjährig Abgangsbuchungen.
Seit dem Jahreswechsel auf 2020 kann ich das Kto. 951 nicht mehr buchen.
System sagt Konto 951 ist im Jahr 2020 in der Einheitsbilanz nicht buchbar.
Und übrigens Nein es hat hier nichts mit sozialen Betrieb zu tun.
Wir sind eine Versicherung; die für die höheren Angestellten Pensionsanwartschaften anbietet. ( Also Pensionsversicherungen im Sinne von Altersabsicherung für die eigenen Mitarbeiter)
Hallo Bounty147,
sind zwei Bereiche Handels- und Steuerrecht angelegt? Das wäre nämlich der Hinweis für das Programm, dass keine Einheitsbilanz erstellt wird.
Das Konto 951 verweist in der Kontenbezeichnung auf das Handelsrecht: 0951 Rückstellungen für Pensionen und
ähnliche Verpflichtungen zur
Saldierung mit Vermögensgegenständen zum langfristigen Verbleib
nach § 246 Abs. 2 HGB
Daher wird es sich wohl oder übel nur in einem Stapel im Handelsrecht bebuchen lassen (unter Belege buchen | Stapel hinzufüngen | Erweitert kann dies eingestellt werden)
Wird dennoch eine Einheitsbilanz angestrebt, bleibt nur die Möglichkeit den steuerrechtlichen Bereich zu löschen.
Hier würde ich aber auf jeden Fall vorher zwei Bestandssicherungen erstellen, eine in der Testweise der Bereich Steuerrecht gelöscht wird und die andere als Backup 🙂
Hallo Bounty147,
bitte beachten Sie zu Ihrem Beitrag folgende Buchungsregel:
Buchungsregeln Jahresabschluss - Bilanzierung - Kapitel 15 - Pensionsrückstellungen und Planvermögen.
Mit freundlichem Gruß
Bernhard Frauenknecht
Produktmanagement und Service
Betriebliches Rechnungswesen
DATEV eG