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Jahresübernahme der Sachverhalte zur Sonderbilanz

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letzte Antwort am 23.05.2022 14:10:10 von Lukas_Rudolph
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ma_ta
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Hallo,

 

ich habe in mühevoller Kleinarbeit Sachverhalte zur Sonderbilanz in der Gesamthand im Kalenderjahr 2017 angelegt.

Die Verbuchung hat auch wunderbar funktioniert.

 

Beim Jahresabschluss 2018 stelle ich nun fest, dass kein einziger dieser Sachverhalte zur Auswahl steht.

 

Gibt es hier auch eine "spezielle" Jahresübernahme, um die entsprechenden Sachverhalte zu übernehmen und die korrespondierenden Buchungen in der Sonderbilanz zu erzeugen?

 

 

Kollegiale Grüße

cro
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Karewe > Bestand >Jahresübernahme > Vorjahr > Gesellschafterkonten schon versucht?

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ma_ta
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Das gibt leider nur die Werte der Kapitalkonten der Gesellschafter in das nächste Jahr über. Die individuell angelegten Sonderbilanzsachverhalte werden davon nicht berührt. 😞

Trotzdem Danke für die Antwort.

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DATEV-Mitarbeiter
Melanie_Platzoeder
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo liebe community, 

 

Sonderbilanzsachverhalte werden mit der Jahresübernahme grundsätzlich übernommen.

Wurden die Sondebilanzsachverhalte erst nach der Jahresübernahme im Vorjahr angelegt können diese momentan leider noch nicht ins Folgejahr übergeben werden (analog Jahresübernahme Gesellschafterkonten). 

 

Wir haben den Wunsch der nachträglichen Übernahme bereits im Blick. Aktuell muss ich Sie diesbezüglich jedoch leider vertrösten. 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Melanie Platzöder

Produktmanagement Jahresabschluss

DATEV eG

cro
Experte
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Viel Erfolg bei einer schnellen Realisierung.

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Julia_Degout
Beginner
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Hallo liebe Datev,

 

wurde der Wunsch der nachträglichen Jahresübernahme mittlerweile umgesetzt?

 

Viele Grüße

Julia Degout

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DATEV-Mitarbeiter
Lukas_Rudolph
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Frau Degout,

 

nein, der Wunsch zur nachträglichen Jahresübernahme wurde in der Zwischenzeit nicht umgesetzt🙁.

 

Freundliche Grüße

Lukas Rudolph
Service Jahresabschluss & Anlag

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letzte Antwort am 23.05.2022 14:10:10 von Lukas_Rudolph
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