Liebe DATEV, liebe Community,
wir haben einen Abschluss 2020 welcher noch auf Basis von Zuordnungstabellen erstellt wird. Es handelt sich um eine Personalgesellschaft, der Gewinn wird auf Kapitalkonten gutgeschrieben. Dennoch erfolgt ein Ausweis des Bilanzgewinnes mit Null. Hierdurch wird auch die Übermittlung der E-Bilanz verhindert.
Man lasse mich bitte wissen, wie ich dem Abhelfe oder verweise mich auf ein einschlägiges Hilfedokument, ich finde leider immer nur solche für Jahresabschlüsse auf Basis von Kontenzwecken.
Mit freundlichen Grüßen,
Florian Mayer
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo @f_mayer,
eine Übermittlung der E-Bilanz mit einem Bilanzgewinn in Höhe von 0,00 ist selbstverständlich möglich✔️. Welche Programm-Meldung erscheint im E-Bilanz-Assistent?
Ich vermute, dass es die EBI00475 ist. Hier hilft das nachfolgende Dokument weiter: EBI00475 Bilanz enthält Ausweis des Bilanzgewinns (Dok.-Nr. 1036523)
Freundliche Grüße
Lukas Rudolph
Service Jahresabschluss & Anlag
Hallo Herr Rudolph,
Verzeihung, ich habe mich missverständlich ausgedrückt, es soll kein Bilanzgewinn ausgewiesen werden, insbesondere nicht im Bericht, derzeit wird dort 0,00 angezeigt, das soll weg.
Hallo @f_mayer,
ich benötige dazu mehr Informationen 🤔.
Bezüglich neuen Jahresabschluss bin ich in diesem Beitrag darauf eingegangen.
Freundliche Grüße
Lukas Rudolph
Service Jahresabschluss & Anlag
Hallo Herr Rudolph,
es handelt sich um eine GmbH & Co. KG. Zuordnungstabelle ist S7603/0000/204. In der Bilanz habe ich bereits keinen Bilanzgewinn, es geht mir darum,, diesen am Ende der GuV zu unterdrücken. Der Jahresüberschuss wurde komplett dem Kommanditisten gutgeschrieben, es gab keine weiteren Ergebnisverwendungen.
Was das warum betrifft, Anweisung von oben. 🙂
Hallo @f_mayer,
ich sehe im Standard keine Möglichkeiten dies zu tun. Mit einer individuellen Zuordnungstabelle ist so etwas möglich, diese müssen Sie jedoch selbst umsetzen und pflegen. Zudem werden langfristig die Zuordnungstabellen entfallen und durch den neuen Jahresabschluss ersetzt werden. Daher keine Empfehlung dies zu tun.
Freundliche Grüße
Lukas Rudolph
Service Jahresabschluss & Anlag