Guten Tag,
bin ich richtig in der Annahme, dass wenn man ein Inventar versehentlich angelegt hat löscht, bei dem bereits Buchungen erzeugt wurden (bereits gekennzeichnet), werden diese Buchungen nicht mehr automatisch korrigiert, richtig?
Deshalb würde ich die Abschreibung für denselben Monat erneut durchführen, aber das Anlagegut beispielsweise mit Anlagen im Bau, d.h. ohne Abschreibung vorher speichern.
Sehe ich das so richtig, oder habe ich hier einen Denkfehler?
Danke!
Mit freundlichen Grüßen
Andreas-P
Guck doch unter Entwicklung des Anlagevermögens was passiert, dort kannst Du den Zeitraum bis Monat XY auswählen und die Entwicklung beobachten. Ich nutze das z.B. wenn ich monatlich die unterjährige AfA buche.
Wiederkehrende Buchung anlegen und Wert kurz abgleichen, das hält die Buchungsstapel schlank und ist sehr übersichtlich 😄
Da die Inventarnummer (ohne zutun) frei bleibt kannst Du es auch jederzeit wieder anlegen..
Ja, aber ich wollte manuelle Buchungen vermeiden, deshalb wäre hier eine genauere Aussage wünschenswert. Danke!
Wenn ein Buchungssatz gelöscht wird, nachdem ein Inventar mit diesem verknüpft wurde, dann hat DATEV ein Problem, denn das Inventar bleibt ohne Buchung im Inventarverzeichnis stehen.
Wenn ein Inventar gelöscht wurde, dann kann es mittels "Inventare aus Buchungsstapel anlegen" neu erstellt werden und alles sollte wieder OK sein.
Bei Schrott- Buchung: Erst Inventar löschen und dann den Buchungssatz entsorgen.
Hallo @Andreas-P,
ich habe die Frage so verstanden: Für ein Inventar wurden Buchungssätze übergeben und als gebucht gekennzeichnet. Danach wird dieses Inventar gelöscht.
Der bereits übergebene Abschreibungsbetrag wird beim nächsten "Buchungen erzeugen" automatisch korrigiert, wenn in den Stammdaten die Auswahl für Korrekturbuchungen aktiviert ist:
In Stammdaten | Anlagenbuchführung | Steuerungsdaten | Buchungssatz-Steuerung ist der Haken gesetzt bei
- "Korrektubuchungssätze für verbuchte Werte" und
- ggf. bei "Generalumkehr bei Minus-Beträgen" (je nach Sachverhalt und Buchungsstand auf dem Konto).
Das Inventar kann auf dem richtigen Konto neu angelegt werden.
Tipp:
Um sicherzustellen, dass die Abschreibungswerte in der Finanzbuchführung korrekt sind, führen Sie die Abstimmung Anlagenbuchführung durch.
Ergänzung für den Fall, dass das Inventar über die Soforterfassung Anlagenbuchführung angelegt wurde:
Wenn der Buchungssatz für die Aktivierung des Inventars in der Fibu gelöscht wird, erhalten Sie eine Abfrage ob das dazugehörige Inventar in der Anlagenbuchführung auch gelöscht werden soll.
Viele Grüße aus Nürnberg