abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Inventare auf neuen Mandanten übertragen

2
letzte Antwort am 04.01.2024 16:27:49 von Brigitte_Schneider
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
m_steinert
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 1 von 3
497 Mal angesehen

Hallo,

 

ich muss Inventare von einem alten in einen neuen Bestand übertragen. Das Wirtschaftsjahr des neuen Bestands beginnt leider nicht am 1.1.2023, sondern am 16.3.2023. Das Wirtschaftsjahr des alten Bestands ist vom 01.01. bis 31.12.2023.

 

Ist es wirklich immer noch nicht möglich, dass man die Inventare vom alten in den neuen Bestand kopieren kann wenn der Wirtschaftsjahresbeginn nicht identisch ist? Oder gibt es inzwischen eine Lösung dazu? Falls es keine Lösung gibt: Wann wird das endlich mal möglich sein? Das wird doch öfter mal vorkommen, dass diese Funktion benötigt wird.

 

Gruß

Matthias

chrisocki
Experte
Offline Online
Nachricht 2 von 3
479 Mal angesehen

Moin @m_steinert ,

 


Falls es keine Lösung gibt: Wann wird das endlich mal möglich sein? Das wird doch öfter mal vorkommen, dass diese Funktion benötigt wird.


Mir persönlich sind solche Fälle in den letzten 20 Jahren nur in homöopathischen Dosen untergekommen.... 

 

zum Thema:


ich muss Inventare von einem alten in einen neuen Bestand übertragen. Das Wirtschaftsjahr des neuen Bestands beginnt leider nicht am 1.1.2023, sondern am 16.3.2023. Das Wirtschaftsjahr des alten Bestands ist vom 01.01. bis 31.12.2023.


Da bleibt meines Erachtens nur der Transport via Excel/CSV. 

Also aus dem alten Bestand nach Excel. Dann als CSV ablegen und gem. Dokument 9225202 in den neuen Bestand importieren.

Inventare aus einem Fremdprogramm in die Anlagenbuchführung importieren

 

Beste Grüße
Christian Ockenfels

 

DATEV-Mitarbeiter
Brigitte_Schneider
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 3 von 3
449 Mal angesehen

Hallo zusammen,


es kommt darauf an ob der übernehmende Mandant im März 2023 neu anfängt, oder ob eine Anlagenbuchführung (in Vorjahren) bereits existiert.


Grundsätzlich muss aber beachtet werden, dass bei dem abgebenden Bestand das Wirtschaftsjahres-Ende zum 15.3. hinterlegt wird. Sonst wird die Abschreibung ab 16.3. doppelt angesetzt und die Übernahmewerte (Buchwerte) stimmen nicht.


Die Abgrenzung der einzelnen Sachverhalte und die dazugehörigen Lösungen finden Sie hier:
 Anlagevermögen übertragen: von einem Bestand auf einen anderen Bestand (Überblick)

 

Viele Grüße aus Nürnberg 

Brigitte Schneider
Service Anlagenbuchführung, DATEV eG
2
letzte Antwort am 04.01.2024 16:27:49 von Brigitte_Schneider
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage