Hallo,
gibt es im Rechnungswesen eine spezielle Methode, um ein innergemeinschaftliches Verbringen zu erfassen? Irgendwie müssen die Werte ja in die ZM rein.
Vielen Dank!
Hallo Herr Klaas,
im Info-Datenbank, Dok.-Nr. 5305461 und im Info-Datenbank, Dok.-Nr. 1035809 finden Sie Informationen zur Innergemeinschaftlichen Verbringung.
mit freundlichem Gruß,
DATEV eG
Selina Gottwald
Programmservice Rechnungswesen (FIBU)
Vielen Dank Frau Gottwald, aber die Antwort hat mir nur bedingt weitergeholfen. Ich schließe aber daraus, dass es hierzu keine Musterlösung der Datev gibt.
Das Problem ist ja, dass das innergemeinschaftliche Verbringen lediglich ein umsatzsteuerlicher Vorgang ist, da ja kein Abnehmer vorhanden ist. Es wird lediglich Ware von Deutschland in ein anderes EU-Land verlagert, was in Deutschland einer innergemeinschaftlichen Lieferung gleichgestellt ist und somit in der ZM gemeldet werden muss. Gleichzeitig muss sich unser Deutscher Mandant im anderen EU-Land umsatzsteuerlich registrieren, erhält dann von dem anderen EU-Land eine USt-IdNr. und muss dort einen innergemeinschaftlichen Erwerb melden.
Also bleibt mir offenbar nur die Möglichkeit, den Vorgang über Konto 8125 (SKR03) einzubuchen und dann entweder mit Schlüssel 4 für die Aufhebung der Automatik zu stornieren oder auf einem anderen Umsatzkonto, welches nicht in die ZM einfließt oder Umsatzsteuer auslöst, eine Soll-Gegenbuchung zu erfassen.
Das wäre jetzt nicht besonders kompliziert, aber ich möchte sicher gehen, dass ich keine andere Lösung übersehen habe. Aber das scheint ja nicht der Fall zu sein, oder?
Mit freundlichen Grüßen
André Klaas
Hallo Herr Klaas,
ihr Lösungsweg ist richtig und auch unsere Empfehlung.
Mit freundlichem Gruß
DATEV eG
Nida Niazioglou
Service Rechnungswesen (FIBU)
Guten Tag Herr Klaas,
ich habe die Vorgänge wie folgt gebucht (SKR 03):
Innergemeinschaftliches Verbringen: 1881 an 8125, danach Storno 4008125/1881
Innergemeinschaftlicher Erwerb: 3425 an 1881, danach Storno 4001881/3425
Damit werden die Vorgänge in Anlage UR zutreffend dargestellt.
Freundliche Grüße, Edmund Rehm
Hallo zusammen!
Dieser Thread ist zwar schon etwas älter, aber das Thema bei uns gerade gegenwärtig.
Wir haben immer häufiger innergem. Verbringen zwischen EU-Mitgliedsstaaten zu melden und mich irritiert die hier dargestellte Methode mit dem Storno. Kann mir das jemand erklären?
Wir buchen unsere internen Rechnung in SKR03 in zwei Steps wie folgt. Die fünfte Ziffer zeigt uns an, in welchem Land wir den Erwerb deklarieren, bzw. aus welchem Land verbracht wird.
1.) Kto. 1365 0 an 8125 0
2.) Kto. 3421 1 an 1365 0
Ist unsere Methode eventuell falsch?
Viele Grüße
Katherina