Hallo zusammen,
leider ist es nicht möglich, in den Mandantenstammdaten die Umstellung des Voranmeldungszeitraums "Quartal" auf "Monatlich" (und umgekehrt) mit einem "Gültig bis" und Gültig ab" zu hinterlegen.
So wird z. B. durch die Umstellung des Voranmeldungszeitraum "Quartal" auf "Monatlich" in KRWE das 1. Quartal auf eine monatliche Abgabe aufgeteilt; anstatt dass es für das 1. Quartal beim 1. Quartal bleibt. Ich kann damit keine Berichtigung mehr für das 1. Quartal erstellen. Stattdessen wird nur für den Monat der Korrektur (hier: Jan, Feb oder Mrz) eine Voranmeldungen versendet. Es muss dabei also manuell (!) darauf geachtet werden, dass die anderen 2 Monate mitgesendet werden, obwohl nur in einem Monat eine Korrektur vorliegt.
Es wäre praktikabel, DATEV macht es möglich, die Umstellung des Voranmeldungszeitraums mit einem Gültigkeitszeitraum zu versehen.
MfG Sonja Seibold
Hallo s_seibold,
eine dauerhafte Einstellung ist durchaus wünschenswert. Eine berichtigte Meldung lässt sich aber auch temporär erstellen. Hier beschrieben:
Dok.-Nr.: 1005220 unter 4.2
Gruß
ww3
@s_seibold schrieb:leider ist es nicht möglich, in den Mandantenstammdaten die Umstellung des Voranmeldungszeitraums "Quartal" auf "Monatlich" (und umgekehrt) mit einem "Gültig bis" und Gültig ab" zu hinterlegen.
Der Witz dabei ist ja, dass es oben sogar "gültig ab/bis"-Felder gibt - die lassen aber nur den 1.1. bzw. 31.12. zu …