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Hinweis

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letzte Antwort gestern 12:55:12 von metzger
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metzger
Aufsteiger
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Ich werde aus dem Hinweis: #ANL15515 nicht schlau.

 

metzger_0-1763464762283.png

Hier führen nachträgliche Zugänge (buchen auf bestehendes Inventar) dazu, dass das Programm einfach die Nutzungsdauer von vorne beginnen lässt. Das ist meistens nicht gewünscht und führt zu Inkonsistenzen in den Vorjahren. 

Abhilfe 1: optimierte Rundung ist nicht die Lösung

Abhilfe 2 und 3 führen ebenfalls vom Programm zu Korrekturen der Vorjahre und alles passt nicht mehr.

 

Ich erwarte bei Zugangsbuchungen auf bestehende Inventare, dass ich bei bereits bei Buchung entscheiden kann, was ich machen möchte. So stelle ich plötzlich fest, dass bei der Abstimmung der Anlagenbuchhaltung Differenzen entstehen. Aber eben nicht nur für das aktuelle Jahr, sondern auch rückwirkend, weil alles in einen Topf geworfen wird.

 

Ich freue mich über praktikable Lösungen und Ideen, wie ich das Ändern abgeschlossener Jahre verhindere.

Wie handhabt ihr das mit Zugängen in Folgejahren ? In den Fällen, wenn die Nutzungsdauer im aktuellen Jahr ausläuft oder bereits ausgelaufen ist.

Danke für Hilfe, ich hab wohl ein Brett vorm Kopf...

Alexander-Hammacher
Beginner
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Nachricht 2 von 3
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Naja, de facto existiert ja keine Restnutzungsdauer mehr, wenn der Gegenstand bis auf den Erinnerungswert abgeschrieben ist.

Daher vielleicht vorweg die Frage, über welchen Zeitraum sollen die Kosten denn dann verteilt werden?

An dieser Stelle ist das Programm dann wohl auch überfragt und beginnt einfach von vorne. 😅😂

 

Die Frage wäre doch an der Stelle, ob es da wirklich noch etwas zu aktivieren gibt, wenn der Gegenstand ja rechnerisch quasi als verbraucht gilt. Wäre es dann nicht eher der richtige Weg, diese Kosten als Erhaltungsaufwand sofort abziehbar zu buchen?

In dem Fall gäbe es auch kein Problem mit dem Anlagevermögen. 🤔

 

Das ist aber natürlich nur eine Lösung für bereits komplett abgeschrieben Gegenstände.

 

Vielleicht an der Stelle noch eine andere Frage: Arbeiten Sie mit der Soforterfassung der Anlagenbuchführung beim buchen?

„So mancher, der sich an den Kopf fasst, greift ins Leere.“
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metzger
Aufsteiger
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Da diese nachträglichen Anschaffungskosten ein Invest sind, was das Anlagegut aufwertet und ja auch den Gebäudewert erhöht, was Instandhaltung nicht unbedingt macht, muss es zugebucht werden.

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letzte Antwort gestern 12:55:12 von metzger
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