Hallo zusammen,
ein Mandant möchte gern eine Weihnachtsfeier für den Verein machen und fragt wie hoch die jährlichen Zuwendungen für die Mitglieder sein dürfen. d
Ich habe schon gesucht, allerdings nicht unbedingt die besten Quellen gefunden.
Vielleicht kann jemand helfen.
Google: Zuwendung Verein jährlich
Ergebnis:
Freigrenze für Zuwendungen an Vereinsmitglieder | Steuern | Haufe
Zuwendungen an Vereinsmitglieder: Höhe und jährliche Freigrenze (vereinswelt.de)
Der zweite Link erwähnt sogar explizit Weihnachtsfeiern:
Wie bereits erwähnt, habe ich durch meine Suche einen nicht ganz so serösen Lösungsansatz gefunden.
Da ich dem Mandat natürlich die richtigen Infos geben will und muss (Aberkennung der Gemeinnützigkeit) interessiere ich mich vor allem für offizielle Informationen/Wissen/Gesetze.
Na ja, ich würde gerade Haufe jetzt nicht als unseriös bezeichnen und die jeweiligen Gesetze und Lohnsteuerrichtlinien sind im Artikel erwähnt.
Da hilft dann sogar die Suche in den Lohnsteuerrichtlinien:
Suche: "Aufmerksamkeiten" - Ergebnis:
LStH 2021 - § 19 (bundesfinanzministerium.de)
Wenn das auch nicht genügt, hilft wohl nur noch ein Anruf im Bundesfinanzministerium als Herausgeber der Richtlinien.
Danke für Ihren Beitrag.
Nun ist hier die Rede von Arbeitnehmern. Wie verhält es sich mit den Mitgliedern?
Da zitiere ich nochmal aus dem zweiten Link:
Vom Finanzministerium ist festgelegt, dass Aufmerksamkeiten an Mitglieder den üblichen Rahmen nicht sprengen dürfen. Dieser ist aber für Vereine nicht explizit festgelegt. Finanzämter orientieren sich daher meist an den aktuellen Lohnsteuerrichtlinien. Demnach galt bis 2015 eine Grenze von 40 Euro als angemessen: Das war die Grenze, bis zu deren Höhe Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern steuerfrei Zuwendungen zukommen lassen konnten.
Die Lohnsteuerrichtlinien sehen aber seit 2015 eine neue Grenze für Aufmerksamkeiten von Arbeitgebern an Arbeitnehmer vor, nämlich 60 statt 40 Euro.
Allerdings erkennen manche Finanzämter diese neue Grenze für Vereine nicht an. Wer keinen Fehler machen möchte, sollte bei seinem Finanzamt nachfragen.
Absolute Gewissheit können Sie also hier und jetzt nicht erlangen.
Es gab dazu mal aus 2019 eine Pressemitteilung aus BaWü:
Dokument 0449562 - Freigrenze für Zuwendungen an ... - LEXinform online (datev.de)
Darin heißt es:
Bundesweit gibt es keine einheitliche Regelung, wie die Abgabenordnung bei Aufwendungen für Vereinsmitglieder konkret auszulegen ist. Daher sind jeweils die Länder dafür zuständig, zu entscheiden, in welcher Höhe Zuwendungen als angemessen gelten.
Also einfach mal mit dem FA in Verbindung setzen.