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Hilfe!!!!Abschreibungserrechnung kritischer Fehler!

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letzte Antwort am 12.10.2019 16:37:29 von bodensee
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zhu
Beginner
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Hallo Zusammen,

hier als ich ein neue gekaufte PC als Inventar anlegen möchte, tritt es ein Fehler, ich habe mehre Mals versucht, aber funktioniert es immer nicht.

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metalposaunist
Unerreicht
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Hallo zhu​!

Wenn die dort stehende Abhilfe nicht funktioniert und weil die Info-DB sich zum Fehler ausschweigt, einmal bei DATEV melden, wenn sich hier keine anderen Buchhalter melden.

Davon abgesehen: ca. 529€ müssen doch nicht ins Anlagevermögen, oder? Die GWG-Grenze liegt doch bei 800€?

viele Grüße aus dem Rheinland – Daniel Bohle
www.metalposaunist.de
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ch_h_
Aufsteiger
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Nachricht 3 von 5
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Die betragsmäßige Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter liegt bei 800 €. Das ist korrekt.

Voraussetzung dafür, ein Wirtschaftsgut als geringwertiges Wirtschaftsgut zu behandeln, ist jedoch, dass es selbständig nutzbar ist. Ein PC, der weder über Display noch über Tastatur etc. verfügt, ist nach Verwaltungsauffassung und Rechtsprechung nicht selbständig nutzbar. Daher handelt es sich auch nicht um ein GWG.

Computer, Notebook, Tablet-PC / 5 Wann der Computer zu 100 % als geringwertiges Wirtschaftsgut abgeschrieben werden kann…

Was die technischen Probleme angeht: einfach das machen, was die Software wünscht: das Inventar löschen und dann neu anlegen. Sollte das Problem dann noch immer bestehen, muss die DATEV per Fernbetreuung sich das ganze anschauen.

metalposaunist
Unerreicht
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Nachricht 4 von 5
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Ah, okay. Die Informatikkaufmannszeit ist schon etwas her. Aber dann macht es auch Sinn, dass Notebooks max. 800€ kosten dürfen, weil eben genau die ja eigenständig nutzbar sind. Da lag also der Grund. Danke!

viele Grüße aus dem Rheinland – Daniel Bohle
www.metalposaunist.de
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bodensee
Experte
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Nachricht 5 von 5
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Wie immer Steuerrecht ist nicht so einfach  gemacht.

Aber zum PC noch einen Monitor und eine Tastatur und Maus aktiviert, dann liegt das ganze immer noch unter 800 EUR und jetzt haben wir einen GWG. Man muss nur wissen was man will. Aber auch bei GWG gibt es 2 herangehensweisen:

Alle GWG werden auf GWG 0670 aktiviert und dann zu 100% abgeschrieben, handelsrechtliches Erfordernis oder ebenso häufig Praktikerlösung wird sofort auf 6260 Sofortafa GWG gebucht.

Je nach Erfrodernis natürlich auch noch Abschreibung möglich.

Dann hätten wir noch Handels versus Steuerrecht. Die GWG Abschreibung ist ein rein steuerrechtliches Instrument. DAmti Unterschied zwischen HR und STR und wenn  man nun nicht die BStBK bemüht sondern das IdW dann muss wg. der Abschreiubngsdifferenz eine passiv Latente Steuer gebildet werden.

Ja nicht nur die EDV kann komplex sein und das war nun nur so ein Minibeispiel.

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
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letzte Antwort am 12.10.2019 16:37:29 von bodensee
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