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Gutschriftsverfahren / Belegbild für Buchung?

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letzte Antwort am 18.08.2019 09:57:36 von raumhafen
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raumhafen
Beginner
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Hallo liebe Experten,

einer meiner Kunden möchte zukünftig über das Gutschriftsverfahren meine Forderungen begleichen.

Ich stelle ihm also keine monatlichen Rechnungen mehr aus, sondern er schickt mir entsprechend einen Gutschriftsbeleg.

Beispiel:

Die Dienstleistung für den Kunden wird von mir im Zeitraum 01.07. - 31.07. erbracht

Bisher habe ich dann am 31.07. die Rechnung erstellt, als Forderung eingebucht und die Rechnung dann als Belegbild "drangehängt".

Beim Gutschriftsverfahren habe ich jetzt aber keinen Beleg mehr, den ich an die Forderungsbuchung hängen könnte.

Der Kunde schickt mit die Gutschriftanzeige erst Wochen später, sagen wir mal bspw. am 24.08. und überweist dann am 26.08.


Die erbrachte Leistung muss ich ja aber für den Leistungszeitraum im Juli buchen, damit ich sie dann auch in der USt.Voranmeldung

berücksichtigen kann. Aber keine Buchung ohne Beleg oder?

Wie geht man in so einem Fall korrekt vor?

Vielen Dank vorab & Grüße

Melanie

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guenther
Erfahrener
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Ich würde im Zeitpunkt der Leistungserbringung 31.07. einen Eigenbeleg erstellen (keine Rechnung) und einbuchen.

Dann wenn en die Gutschrift kommt, den Eigenbeleg wieder stornieren.

Theoretisch kann es ja vorkommen, dass die Gutschrift noch vom Betrag her abweicht.

Hinsichtlich der USt: Ist oder Soll- Besteuerung?

Dann sollte alles funktionieren.

mfg Thomas Günther
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martin65
Meister
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Nachricht 3 von 4
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Hallo Melanie,

als Praktikerlösung könnte man die Rechnungsstellung um einen Monat verschieben.

Ich meine:

Im ersten Monat wird die Forderung auf "halbfertige Arbeit" gebucht und erst in der August Buchhaltung wird, mit den Rechnungsdatum korrespondierend, die Rechnung für die Leistung im Juli verbucht.

Wenn man den Eigenbeleg storniert, muss man auch keinen Beleg anhängen. Das kann dann auch textlich gelöst werden (Leistung Juli... Rechnung folgt).

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raumhafen
Beginner
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Nachricht 4 von 4
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Hinsichtlich der USt: Ist oder Soll- Besteuerung?

Soll-Besteuerung.

Das mit dem Eigenbeleg habe ich mir auch schon überlegt. Aber warum muss ich den dann wieder stornieren wenn der Gutschriftsbeleg kommt? Den Eigenbeleg häng ich an die Forderung und den Gutschriftsbeleg vom Kunden hänge ich an den Zahlungseingang. Sofern die Beträge identisch sind sollte es doch buchhalterisch passen oder?

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letzte Antwort am 18.08.2019 09:57:36 von raumhafen
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