Hallo liebe Experten, einer meiner Kunden möchte zukünftig über das Gutschriftsverfahren meine Forderungen begleichen. Ich stelle ihm also keine monatlichen Rechnungen mehr aus, sondern er schickt mir entsprechend einen Gutschriftsbeleg. Beispiel: Die Dienstleistung für den Kunden wird von mir im Zeitraum 01.07. - 31.07. erbracht Bisher habe ich dann am 31.07. die Rechnung erstellt, als Forderung eingebucht und die Rechnung dann als Belegbild "drangehängt". Beim Gutschriftsverfahren habe ich jetzt aber keinen Beleg mehr, den ich an die Forderungsbuchung hängen könnte. Der Kunde schickt mit die Gutschriftanzeige erst Wochen später, sagen wir mal bspw. am 24.08. und überweist dann am 26.08. Die erbrachte Leistung muss ich ja aber für den Leistungszeitraum im Juli buchen, damit ich sie dann auch in der USt.Voranmeldung berücksichtigen kann. Aber keine Buchung ohne Beleg oder? Wie geht man in so einem Fall korrekt vor? Vielen Dank vorab & Grüße Melanie
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