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GoBD-Import: Buchungen mit anteiliger Vorsteuerabzug bei Gebäude

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letzte Antwort am 29.08.2016 13:30:24 von jamautner
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jamautner
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Hallo,

wir möchten einen unserer Mandanten, den wir bisher in der Buchhaltung von Haufe-Lexware führten nun nach Datev übernehmen (Kanzlei RW Pro, SKR99, weil der Mandant kein SKR verwendet hat). Die Übernahme soll möglichst GoBD-Konform sein, um das Alt-System danach abschalten zu können.

Beim Import haben wir nun ein Problem bei der Vorsteuer auf Gebäude

Situation Alt-System:

Wir haben je Objekt und Schlüssel für 7/19% eigene Steuerschlüssel angelegt, die dann bei der Verbuchung ausgewählt werden konnten. Entsprechend sind dann auf den Sachkonten sowohl die Schlüssel als Prozentsatz auf den Bruttobetrag als auch die direkt mit 0/7/19% gebuchten Buchungssätze vorhanden. Zusätzlich wurde für die letzten Betriebsprüfer für jedes Objekt ein eigenes Vorsteuerkonto eingerichtet.

Beim Import der Buchhaltung des Mandanten (inkl. ind. Funktionen) haben wir nun Probleme beim Einstellen von Datev:

1.) Stückzahl

Datev hat ja nur 10 freie Steuerschlüssel. Das langt nicht für alle Objekte.
Eine Hinterlegung am Konto geht auch für die Historie nicht, da sowohl 7/19 VSt-Schlüssel als auch 0/7/19% Direktzuordnung über das selbe Konto gebucht würden.

2a.) Einstellung der Steuerschlüssel (1. Variante)

Hauptfunktionstyp: AV      Hauptfunktion: 30 Vorsteuer   
Funktionsergänzung ist ja nicht individuell anpassbar, z.B. auf 6,39% (Schlüssel 48% von 19%-Vorsteuer)

=> Es kommen nicht die ursprünglichen anteiligen Vorsteuerbeträge raus (auch nicht auf dem richtigen Vorsteuersachkonto).

2b.) Einstellung Steuerschlüssel als Faktor2 (2. Variante)

Hier ist der Satz von 6,39 einstellbar, allerdings löst diese dann eine Umbuchung aus. Deswegen haben wir statt einer Buchung nun 2 Buchungssätze, was aber dann ja keine 1 zu 1 Übernahme wäre (GoBD) und zusätzlich die begrenzte Anzahl die Steuerschlüssel nicht ausreicht. Außerdem wird auf dem Sachkonto mit dem Nettobetrag nun kein Vorsteuerprozentsatz mehr ausgewiesen.

Anm.: Statt Steuerschlüssel haben wir auch die direkte Verschlüsselung am Sachkonto getestet. Hier hatten wir beim Import nun zusätzlich zu den obigen Varianten nun das Problem bei Buchungen mit anderen Vorsteuerschlüssel (z.B. 7% Basis statt 19% beim Schlüssel).

Hat jemand hierzu eine Idee?

DATEV-Mitarbeiter
Katharina_Schoenweiss
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,

um Ihre Anfrage mit den vielen individuellen Sachverhalten besser einschätzen und nachvollziehen zu können, wenden Sie sich bitte an unseren Programmservice Kanzlei-Rechnungswesen.

Sie erreichen uns telefonisch unter +49 911 319-38600 oder per Servicekontakt pro (aufrufbar z.B. aus dem DATEV Arbeitsplatz über (Menü) Hilfe | Servicekontakt).

Mit freundlichen Grüßen

Katharina Schönweiß

Service Rechnungswesen (FIBU)

DATEV eG

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andreashofmeister
Überflieger
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Guten Tag Herr Mautner, halten Sie evtl. bitte die Newsgroup hier auf dem laufenden? Solche Anfrage kommen immer wieder.

Zumindest gibt es bei Übernahmen aus Fremdsoftware immer die Meinungen, das ein GoBD Export/Import grundsätzlich möglich ist...

Hier gab es vor kurzem eine ausführlich Begründung, warum das nicht funktioniert. Aber vielleicht bekommen Sie ja neue Erkenntnis zum von Frau Schönweiß aufgezeigten o.a. Kontakt aufgezeigt?!

Danke für Rückmeldung!

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Gelöschter Nutzer
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2a.) Einstellung der Steuerschlüssel (1. Variante)

Hauptfunktionstyp: AV Hauptfunktion: 30 Vorsteuer
Funktionsergänzung ist ja nicht individuell anpassbar, z.B. auf 6,39% (Schlüssel 48% von 19%-Vorsteuer)

Das es keine echten individuellen Steuerschlüssel mit individuellen USt.-Sätze, gibt, ist ein echtes Ärgernis. Das führt dazu, dass keine sinnvolle Betriebskostenabrechnungen bei der Vermietung erstellt werden können, da die nicht abzugsfähige VSt. nicht auf den eigentlichen Kostenkonten landet. Das DATEV hier nicht schon längst eine Lösung gefunden hat, ist mir echt unverständlich.

Ich würde es aber wie folgt lösen:

Die Grundstücke erhalten eine ID, die z. B. in dem Kost1-Feld hinterlegt wird. Nach erfassen der Buchhaltung wird das VSt.-Konto nach Excel exportiert und hier kann ich per Pivot-Funktion eine Gruppierung nach Kost1 und Konto vornehmen. Die nicht abzugsfähigen VSt.-Beträge sind so leicht je Konto zu ermitteln und umzubuchen.

Wer sich in VBA auskennt, kann das sogar automatisieren. Eventuell wäre auch eine Datenbanklösung z. B. Access hilfreich. Hier bräuchte man nur die Daten importieren und über eine Abfrage/Bericht wären die Werte sofort ohne Nachbearbeitung da.

Ist zwar keine schöne und umständliche Lösung, aber eine andere fällt mir leider auch nicht ein.

Gruß A. Martens

P.S. Übrigens DATEV: Der rote Löwe kann das übrigens schon seit Anbeginn (nur so als Ansporn)!

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jamautner
Beginner
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Hallo Herr Martens,

vielen Dank für die Idee. Als Hobby-Informatiker und Excel-Bastler bin ich ganz bei Ihnen. Leider teilen meine Kollegen diese Leidschaft überhaupt nicht.

Deswegen haben wir uns für die lfd. Buchungsjahre bereits eine Lösung ausgedacht, die in Datev darstellbar ist (und nur optisch unschön wäre).

Wir wollen die Sachkonten-Stellen erweitern. Bei den Grundstücksfirmen, sind die Aufwandskonten überschaubar, weswegen eine weitere Stelle eine Aufteilung in Direktzuordnung (Regelsteuersätze) und Konten mit hinterlegten Schlüssel zulässt (dann eben mit Faktor2 Umbuchung). Die Abrechnung etc. müssen dann eben nur um die Stellen / Konten geändert werden, was aber sehr geringer Aufwand ist und nur in der Kontierung etwas mehr Vorsicht erfordert. Die Umbuchung erfolgt dann über sep. Vorsteuerkonten um diese besser kontrollieren zu können.

Problematischer sind eher Bestandskonten (Baukonten, Nachaktivierungen etc.). Zur Not buchen wir diese manuell per Splittbuchung, aber das machen wir je nach Bedarf.

Weiterhin sehen wir eben die Historie als Problem.

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jamautner
Beginner
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Hallo Herr Hofmeister,

die Faktor2-Lösung verändert grundsätzlich den Inhalt der Buchung nicht. Wenn alles richtig eingestellt ist, auch nicht die Buchungsbeträge (beides Historie).

In einer kürzlichen Diskusssion mit einen Steuerbarater aus dem Bankenbereich (die haben fast nur Vorsteuer-Schlüssel und alle 4 Jahre Betriebsprüfungen) wäre sowas eigentlich keine Änderung im engerem Sinne. Formalgesehen und eng gesehen eher aber schon.

Allerdings hat er eingeschränkt, das die Diskussion mit dem Betriebsprüfer schwer ist und letztendlich dieser das als Ansatzpunkt nehmen könnte, um etwas festzustellen.

Also sind wir wieder bei: Es kommt drauf an... wie der Betriebsprüfer "gelaunt" ist.

Bzgl. dem Laufenden:

Da allerdings noch ein paar andere teiweise nervige Probleme augetaucht sind, rechnen wir bereits aus, ob es nicht günstiger ist, das Altsystem etwas länger laufen zu lassen (dann eben ohne Updates usw. nur als GoBD-Aufzeichnung).

Ich schreibe, falls wir einen GoBD-Anlauf hier unternehmen.

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letzte Antwort am 29.08.2016 13:30:24 von jamautner
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