Hallo,
vielleicht hatte das schon jemand:
Ein GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer hatte mit seinem Firmenauto einen Unfall im Kj. 2019. Der Unfallschaden ist erledigt und buchhalterisch erfasst. Jetzt ist auf dem Firmenkonto ein Geldeingang mit Text "Schmerzensgeld". Abrechnung liegt, zumindest bis jetzt, keine vor.
Auf welches Konto soll/muss dieses Schmerzensgeld verbucht werden? Evtl. auf das Verrechnungskonto des Geschäftsführers buchen, da das Geld ja ihn persönlich betrifft?
Bin mir momentan einfach unsicher.
Vielen Dank im Voraus schon mal für einen Tipp.
Hallo, ich hatte das noch nicht. Aber intuitiv würde ich sagen, da das Schmerzensgeld für den Ges.-GF bestimmt ist, würde ich es auf Verbl. ggü. Ges-GF buchen und an ihn auszahlen.