Hallo zusammen,
der Mandant hat uns in der Vergangenheit die Fibu-Daten über das RZ zur Verfügung gestellt. Wir haben die steuerlichen Jahresabschlussbuchungen vorgenommen und die E-Bilanz vorbereitet/übermittelt. Aufgrund der ab 2019 erforderlichen Gesellschafterzuordnung (Aufgabe der Endnummernlogik) sind zwingend die Gesellschafter in den Stammdaten zu hinterlegen. Anderenfalls erscheinen entsprechende Fehlermeldungen, die dem Hochladen ins RZ entgegenstehen.
Unsere Überlegung war nunmehr unsere Gesellschafter-Stammdaten zu exportieren und dem Mandanten zum Einspielen zu überlassen, damit wir die gleiche Basis haben und der Mandant die Daten ins RZ übertragen kann. Nun findet aber beim Einspielen der Stammdaten, gar kein Abgleich zwischen den Stammdaten lt. Exportdatei und bereits hinterlegten Daten statt. Der Mandant wird vielmehr gezwungen die Exportdaten vollständig zu übernehmen und ggfs. vorhandene Daten zu überschreiben.
Gibt es hierfür eine Lösung? Oder ist der Mandant tatsächlich gezwungen die exportierten Stammdaten komplett einzuspielen und dann manuell fehlende Daten zu ergänzen? Ich danke recht herzlich allen, die sich meinem Problem annehmen.
Hallo @Der_Loechte,
grundsätzlich funktioniert der Austausch der über das DATEV Rechenzentrum.
Alternativ können Gesellschafter-Stammdaten über eine Sicherung der Zentralen Stammdaten (außerhalb vom DATEV Rechenzentrum übertragen werden). Mehr Infos erhalten Sie im Dokument 1071050 unter 3.1. und 3.3..
Auf Basis Ihrer Angaben und der verschiedenen möglichen Konstellation ist es zu umfangreich, Ihr Anliegen über die Community zu analysieren. Gerne können Sie sich an den Programmservice Rechnungswesen wenden, falls wir uns Ihr Anliegen genauer ansehen sollen.
Sie erreichen uns z.B. per Servicekontakt (zu eröffnen in den DATEV-Programmen über Menü Hilfe | Servicekontakt (Dok.-Nr. 1071593) oder telefonisch unter +49 911 319-38606 (für Unternehmen) / +49 911 319-38600 (für Kanzleien).
Mit freundlichen Grüßen
K. Schönweiß
Service Rechnungswesen (FIBU)
DATEV eG