Hallo zusammen, der Mandant hat uns in der Vergangenheit die Fibu-Daten über das RZ zur Verfügung gestellt. Wir haben die steuerlichen Jahresabschlussbuchungen vorgenommen und die E-Bilanz vorbereitet/übermittelt. Aufgrund der ab 2019 erforderlichen Gesellschafterzuordnung (Aufgabe der Endnummernlogik) sind zwingend die Gesellschafter in den Stammdaten zu hinterlegen. Anderenfalls erscheinen entsprechende Fehlermeldungen, die dem Hochladen ins RZ entgegenstehen. Unsere Überlegung war nunmehr unsere Gesellschafter-Stammdaten zu exportieren und dem Mandanten zum Einspielen zu überlassen, damit wir die gleiche Basis haben und der Mandant die Daten ins RZ übertragen kann. Nun findet aber beim Einspielen der Stammdaten, gar kein Abgleich zwischen den Stammdaten lt. Exportdatei und bereits hinterlegten Daten statt. Der Mandant wird vielmehr gezwungen die Exportdaten vollständig zu übernehmen und ggfs. vorhandene Daten zu überschreiben. Gibt es hierfür eine Lösung? Oder ist der Mandant tatsächlich gezwungen die exportierten Stammdaten komplett einzuspielen und dann manuell fehlende Daten zu ergänzen? Ich danke recht herzlich allen, die sich meinem Problem annehmen.
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