Hallo,
ich hätte eine Frage zu einem eher fiktiven Fall soll aber das Problem erklären.
Ein Unternehmer mietet sich ein Lager und kauft sich hierfür 200 Regale um seine Ware einzulagern.
Jedes Regal kostet 800€ netto und kann selbstständig aber auch in Kombination mit anderen Regalen aufgestellt werden.
Wir haben hier einen Gesamtbetrag von 160.000€.
Gehört dieser abgeschrieben oder ist jedes einzelne Regal als GWG zu betrachten weswegen der komplette Betrag auf einmal abgeschrieben werde kann.
Danke
Moin,
wie immer: Es kommt darauf an.
Der BFH hat mal zu zusammengefügten Stahlregalen entschieden, dass es auf die tatsächliche Verwendung ankommt und nicht darauf, ob eine einzelne Verwendung möglich ist.
BFH vom 07.02.1985, IV R 183/2, Lexinform-Dokument 0061789 (kann man darauf eigentlich nicht mehr verlinken?)
Viele Grüße
Uwe Lutz
siehe @Uwe_Lutz
Stellt er die Regale einzeln auf => GWG oder verbindet er diese miteinander so dass Sie nur in Kombination nutzbar sind dann WG > 800 und damit Aktivierungspflicht.
aus der Praxis: wenn Sie einen Jahresabschluss einreichen und auf Sofortafa GWG stehen 160.000 EUR können Sie sicher sein dass sich die Finanzverwaltung melden wird.
@Uwe_Lutz Danke für das Urteil. Es ist aber BFH, 07.02.1985 - IV R 183/82 und nicht IV R 183/2
@ bodensee Ja der Betrag war natürlich extra extrem gewählt um das Problem zu benennen.
Dennoch danke für die Hilfe an beide!
@quatschkopf schrieb:@Uwe_Lutz Danke für das Urteil. Es ist aber BFH, 07.02.1985 - IV R 183/82 und nicht IV R 183/2
Da hatte ich doch glatt eine 8 hier noch rumliegen lassen 🙄
Kann ich Beitrag oben nur leider nicht mehr anpassen, da der Zeitrahme für eine Änderung des Beitrags abgelaufen ist.