Hallo Zusammen,
die "merkwürdigen" GWG Sammelposten stehen mittlerweile jahrelang im ANLAG rum ... gibt es eine Möglichkeit, einen automatischen Abgang nach fünf Jahren vorzunehmen oder machen die Praktiker das als erste Aktion bei Beginn der Jahresabschlussarbeiten händisch ?
Schöne Grüße
Willi Müller
Einmal durch alle Mandanten zu Fuß durchhecheln: Entweder rauskicken (Vollabgang) oder AfA- Art umstellen auf GWG Volllabschreibung, so daß sie sich verhalten, wie normale GWG..
Das ist eine Praktikerlösung, ohne Frage.
Aber irgendwie sollte das doch eleganter, weil softwareseitig gelöst werden können.
Hallo Herr Preuß,
ich nutze für solche Sachverhalte immer die Möglichkeit, mehrfach Bewegungen (hier: Abgang) in der Anlagenbuchführung anzulegen. Damit lassen sich Abgänge, beispielsweise bei Uralt-GWG, zügig für mehrere WG in einem Arbeitsschritt erfassen.
Viele Grüße
Christian Wielgoß
Bei den Sammelposten nach § 6 (2)a sieht der Gesetzgeber eigentlich keinen Abgang vor, auch wenn Verkauf, Entnahme, Zerstörung usw (2a, S. 3), so auch Kommentar. Anders bei aktivierten GWG´s nach (2). Als Praktiker habe ich da immer Probleme, wenn der Mandant auf die "Leichen" bei den Sammelposten hinweist.