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GWG Sammelposten: Wann Abgang aus ANLAG?

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letzte Antwort am 27.02.2018 12:39:30 von witte
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willimüller
Fachmann
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Hallo Zusammen,

die "merkwürdigen" GWG Sammelposten stehen mittlerweile jahrelang im ANLAG rum ... gibt es eine Möglichkeit, einen automatischen Abgang nach fünf Jahren vorzunehmen oder machen die Praktiker das als erste Aktion bei Beginn der Jahresabschlussarbeiten händisch ?

Schöne Grüße

Willi Müller

mkolberg
Meister
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Nachricht 2 von 5
4419 Mal angesehen

Einmal durch alle Mandanten zu Fuß durchhecheln: Entweder rauskicken (Vollabgang) oder AfA- Art umstellen auf GWG Volllabschreibung, so daß sie sich verhalten, wie normale GWG..

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ulli_preuss
Fachmann
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Nachricht 3 von 5
4419 Mal angesehen

Das ist eine Praktikerlösung, ohne Frage.

Aber irgendwie sollte das doch eleganter, weil softwareseitig gelöst werden können.

Viele Grüße
• Wer lacht, hat noch Reserven. •
wielgoß
Experte
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Nachricht 4 von 5
4419 Mal angesehen

Hallo Herr Preuß,

ich nutze für solche Sachverhalte immer die Möglichkeit, mehrfach Bewegungen (hier: Abgang) in der Anlagenbuchführung anzulegen. Damit lassen sich Abgänge, beispielsweise bei Uralt-GWG, zügig für mehrere WG in einem Arbeitsschritt erfassen.

Viele Grüße

Christian Wielgoß

witte
Aufsteiger
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Nachricht 5 von 5
4419 Mal angesehen

Bei den Sammelposten nach § 6 (2)a sieht der Gesetzgeber eigentlich keinen Abgang vor, auch wenn Verkauf, Entnahme, Zerstörung usw (2a, S. 3), so auch Kommentar. Anders bei aktivierten GWG´s nach (2). Als Praktiker habe ich da immer Probleme, wenn der Mandant auf die "Leichen" bei den Sammelposten hinweist.

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letzte Antwort am 27.02.2018 12:39:30 von witte
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