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GWG ND

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letzte Antwort am 09.05.2018 10:21:08 von 0815
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tander
Einsteiger
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Nachricht 1 von 6
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Hallo,

ND GWG (Handy) wie viel soll man da angeben ?

Danke im Voraus

Brown

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Tags (1)
cro
Experte
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Nachricht 2 von 6
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Hallo,

es gibt Leute, die nutzen ihr Handy mehr als drei Jahre. Aber die würde ich persönlich mal vernachlässigen.

Gruß

C. Rohwäder

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Thomas_Kahl
Meister
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Nachricht 3 von 6
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Ich würde das ganze auch wie einen PC bewerten. Im Grunde ist es ja nicht wirklich etwas anderes.

MfG
T.Kahl
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schmulz
Erfahrener
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Nachricht 4 von 6
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Es gibt Kommentare dazu, die besagen die ND beträgt ein Jahr. Sie berufen sich darauf, dass es heute zu Tage "normal" ist das Handy jedes Jahr zu wechseln.

Dicht gefolgt von der Meinung die ND auf zwei Jahre festzulegen, da die ND eines Handy an einen Vertrag gekoppelt ist und dieser üblicherweise 2 Jahre geht.

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mkolberg
Meister
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Nachricht 5 von 6
146 Mal angesehen

Bei einem Kaufpreis von netto bis zu 800 Euro kommt der Sofortabzug für geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) in Betracht.

Interessant wird es aber wenn das "Handy" normal aktiviert wird und jedes Jahr durch das Nachfolgemodell ersetzt wird.

Praxis I: das Altgerät fliegt raus und der Restbuchwert wird ausgebucht.

Praxis II: Alle Altgeräte verbleiben im AV und werden über die Jahre bis auf Null abgeschrieben (Langfristig pro Jahr Summe der AfA in Höhe eines neuen Handies)

Aber... Wie ist zu verfahren wenn das 1 Jahr alte Smartphone ordentlich entnommen, und anschließend von der Ehefrau bzw. den Kindern weiter 3 Jahre privat genutzt wird? (Problematik: Entnahmewert)

0815
Fachmann
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Nachricht 6 von 6
146 Mal angesehen

Oder falls Sie nur meinen, was Sie in der Anlag-Soforterfassung eingeben sollen, wenn das Telefon als "echtes" GWG abgeschrieben werden soll: Geben Sie bei AfA-Art "8" ein, dann wird das Feld ND bereits ausgegraut:

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letzte Antwort am 09.05.2018 10:21:08 von 0815
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