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GDPdU-Import?

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letzte Antwort am 20.10.2016 15:17:53 von crzeiss
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f_mayer
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Ist es möglich GDPdU-Daten auch zu importieren? Wenn Mandanten Ihre Buchhaltung auf der Software Dritter erstellen ist der Import unter Umständen problematisch, selbst wenn der Übertrag an DATEV eigentlich explizit vorgesehen ist können unterschiedliche Steuerungslogiken zu groben Fehlern führen, so zum Beispiel die Erfassung von Umsatzsteuersachverhalten einmal aufgrund der vom Ursprungsprogramm erstellten Buchungen und ein weiteres mal durch das DATEV-Programm. Ein Import via GDPdU sollte dann die einfachste und sicherste Möglichkeit darstellen die Buchhaltung korrekt einzuspielen.

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tiggr
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Guten Tag!

Ich kann Ihnen den genauen Weg nicht beschreiben, ich bin nur der EDVler bei uns im Haus!

Aber was ich weiß: Bei uns im Haus macht das ein Kollege über den Umweg über DATEV ACL comfort.

Also die Daten zuerst in ACL einlesen, und von da weiter ins Rechnungswesen übergeben!

Tschüss

Marcus J. Ertl

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mkinzler
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Allerdings ist dieses Format nicht dafür gedacht. U.U. (je nach erstellendem Programm) werden die Sachverhalte mehrfach exportiert (z.B. sowohl an Debitor/Kreditor wie auch als Forderung/Verbindlichkeit).

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Leider lautet die Antwort im Grundsatz: nein, das ist nicht möglich. Es gibt in Kanzlei-Rechnungswesen keinerlei Möglichkeit, GDPdU-Daten einzulesen.

Klar, in ACL kann man grundsätzlich alles importieren und natürlich kann man daraus auch in Handarbeit womöglich wieder Buchungen generieren (csv im DATEV-Format), aber das ist nicht ganz ohne:

1) das Produkt muss in der Kanzlei vorhanden sein - typischerweise ist es ja eine WP-Software,

2) je nachdem, ob DATEV beim Import Datenquellen (Einlesmakros) hinterlegt hat, ist eine Menge Nacharbeit nötig (Daten lokalisieren, relevante Daten vollständig, aber nicht doppelt erfassen),

3) die Daten so aufbereiten, dass sie in Kanzlei-Rechnungswesen importiert werden können. Auch das ist wieder viel Nacharbeit und Fehler auf dem Weg sind je nach Datenkomplexität fast vorprogrammiert - hinterher sollte das Abstimmen der Saldenlisten gewissenhaft erfolgen, um zu gewährleisten, dass diese selbst gebastelte "Schnittstelle" auch wirklich funktioniert hat.

DATEVs offizielle Antwort (=Nein) können Sie hier nachlesen:

http://www.datev.de/info-db/1035874

Wir halten es bei uns wie folgt:

1. Sofern wir aus Fremdsoftware Daten importieren, dann NUR über die DATEV-Schnittstelle der exportierenden Software.

2. Der Mandant bucht konsequent im jeweiligen SKR, bspw. SKR03, und beachtet penibel, welche Konten wo angelegt werden dürfen.

3. Der Mandant legt keinerlei individuelle Steuerschlüssel etc. an.

Wenn 1. bis 3. nicht möglich ist, lassen wir uns vom Mandanten die Sachkonten etc. als PDF geben. Die Saldenliste lassen wir uns - wenn möglich - als Excel geben.

Aus der SuSa generiere ich meistens dann Verkehrszahlen, die ich im DATEV-Format (csv) in Kanzlei Rechnungswesen importiere. Ein Import der Buchführung als solcher erfolgt in den Fällen nicht. Das ist mir zu viel Arbeit und zu fehleranfällig.

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crzeiss
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Mit meinem Programm "Drehscheibe Buchungssätze" ist es möglich, die GDPdU-Daten nahezu aller Fibu-Systeme einzulesen. Die Buchungsdaten können dabei ggf. "umkontiert" werden (einzelne Konten oder kompletter KR-Wechsel). Nach dem Import können die Buchungsdaten geprüft und ggf. überarbeitet werden (Excel-Tabelle). Am Ende können die Buchungsdaten im DATEV-Format ausgegeben werden.

Ggf. liegen die GDPdU-Daten als Journal vor. Auch diese Daten können verwertet werden.

Carl-Rainer Zeiss

www.crz.de

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letzte Antwort am 20.10.2016 15:17:53 von crzeiss
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