Hallo zusammen,
gibt es eine Anleitung, welche Konten bei GmbH und
Einzelfirma bebucht werden müssen, damit das am Ende
passt?
Vielen Dank im Voraus.
Innenumsätze sind steuerfrei und alles andere wird über die Konsolidierung geregelt. Konsolidierte Voranmeldung und konsolidierte Erklärung. Die Umsatzsteuer-Zahlbeträge werden für die einzelnen Firmen ja trotzdem noch getrennt ermittelt und könne somit abgestimmt werden.
Hier muss der Konsolidierungskreis nur entsprechend angelegt werden, Festlegung der abgebenden und annehmenden Firma und die Reihenfolge der Übermittlung der Buchführung an die DATEV muss eingehalten werden, zuerst abgebende Firma und dann annehmende Firma.
Checkliste zur Bereitstellung der konsolidierten Umsatzsteuer-Voranmeldung - DATEV Hilfe-Center
Die Aussage, dass Innenumsätze steuerfrei sind, ist falsch.
Stimmt. Asche auf mein Haupt.
Innenumsätze sind "nicht steuerbar"
Das macht nichts, solange man kein Steuerberater/keine Steuerberaterin ist, kann einem ein solcher Fehler passieren.
das mit innenumsätzen und konsolidierung weiß ich, das meine ich auch gar nicht.
die anleitung bzgl. konsolidierung ist ebenfalls bekannt. in der anleitung steht aber nicht drin, wo genau datev sich die zahlen her holt bzw. ob man was beachten muss.
habe gelesen, es gäbe in so einem fall verrechnungskonten für die USt und 1797 wär geeignet. in den hilfedokumenten hab ich zu dem thema nicht so viel gefunden.
In welchem Kontenrahmen sind Sie unterwegs? Wäre eine nicht ganz unwichtige Info.
@jjunker SKR03
Schuldner der USt ist der Organträger. Hier muss die Verbindlichkeit/Forderung ggü. dem FA ausgewiesen werden.
Im Innenverhältnis ist ein Ausgleich herzustellen. In der GmbH müssen in Summe die USt-Konten 0,00 EUR ergeben.
Buchung um auf 0,00 EUR in der GmbH zu kommen.
1789 an 1594 bei Verb.
Buchung in der Einzelfirma
1594 an 1789
bzw. umgekehrt, wenn Ford. in der GmbH
Mit freundlichen Grüßen
Sven Ehlers
@jjunker Bin auch lieber im SKR04 unterwegs 😀
Im Prinzip erstellt die DATEV für alle zu konsolidierenden Unternehmen eine unabhängige Umsatzsteuer-Voranmeldung bzw. stellt die Daten für die Erklärung bereit. Diese werden dann konsolidiert ausgewiesen und übermittelt.
Daher gibt es auch weiterhin in den Auswertungen, neben der konsolidierten Auswertung, die einfache Umsatzsteuer-Voranmeldung. Außerdem kann man auch in der konsolidierten Auswertung (welche stets nur beim annehmenden Unternehmen einsehbar ist) die Einzelnachweise für die Unternehmen aufrufen.
Das Verrechnungskonto dient lediglich als Gegenkonto für das Konto Umsatzsteuer-Vorauszahlungen und als Gegenkonto für den Ausgleich innerhalb der Firmen.
Wichtig ist in jedem Fall, dass die abgebenden Unternehmen immer zuerst gesendet werden.
Ansonsten bleiben es außerhalb der Umsatzsteuer weitestgehend voneinander unabhängige Unternehmen, auch ertragssteuerrechtlich und es müssen die jeweiligen Vorschriften hinsichtlich des Buchungsverhaltens eingehalten werden.
skr03 🙂