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Frage zu Buchung Fördermittel Lokalsender als Zuschüsse (steuerpflichtig) SKR03

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letzte Antwort am 13.04.2024 18:04:58 von Bürokulturmd
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Bürokulturmd
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Einen schönen Guten Tag,

 

wir sind ein Lokalfernsehen aus Sachsen-Anhalt und erhalten Zuschüsse von der Medienanstalt Sachsen-Anhalt.

 

Für Betriebsausgaben erhalten wir einen Zuschuss in Höhe von 80% der Kosten in Netto. Diesen Betrag buche ich

auf das Konto Investitionszuschüsse (steuerpflichtig) 2743 (SKR03).

 

Ab Juni 2024 sollen wir für die Produktion unseres Fernsehprogramms einen weiteren Zuschuss von der

Medienanstalt Sachsen-Anhalt erhalten. Laut der entsprechenden Richtlinie sind ausschließlich Personalausgaben förderfähig. Die Personalausgaben richten sich nach dem Tarifvertrag Privater Rundfunk (TPR, VG I).

 

Wir sind eine GbR und haben kein Personal, produzieren unser Programm selbst. Laut der Medienanstalt sollen wir unseren Unternehmerlohn nach den Tarifvertrag Privater Rundfunk (TPR, VG I) kalkulieren. Für die Arbeitsleistung zur Produktion des Programm sollen wir die Förderung beantragen.

 

Auf welches Konto buche ich diesen Zuschuss, der genau wie die Investitionszuschüsse steuerpflichtig ist?

 

Soll ich für 2743 (SKR03) ein Unterkonto anlegen wäre das eine Möglichkeit?

 

Vorab Danke für eine Antwort

 

Salka-Valka Schallenberg

 

 

 

Kategorie angepasst von @Antje_Naumann

hapet
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Hallo Frau Schallenberg,

 

was spricht dagegen, alle steuerpflichtigen Zuschüsse auf dem Kto. 2743 zu verbuchen?

 

Für ein "Unterkonto" ist dort keine Nummer frei. Für eine getrennte Erfassung müssten Sie entweder ein Konto an einer anderen Nummernstelle verwenden/anlegen (das wäre dann kein Unterkonto) oder zu Beginn eines Wirtschaftsjahres die Sachkontonummernlänge je nach Bedarf von 4 auf 5 (27430-27439 zur Verfügung) oder 6 (274300-274399) erhöhen. 

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Bürokulturmd
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Hallo,

 

danke für die Antwort. Das scheint sinnvoll zu sein alle steuerpflichtigen Zuschüsse auf dem Kto. 2743 zu buchen.

 

Ich habe einen Artikel zur Verbuchung von Zuschüssen aus der Corona-Zeit gefunden. Hier ist erklärt, dass es Investitionsbezogene Zuschüsse (Investitionszuschuss) und nicht investitionsbezogene Zuschüsse (Aufwandszuschuss) gibt. Von daher könnte ich das Kto. 2743 entsprechend umbenennen und die Zuschüsse für die Betriebsausgaben und die für den Aufwand zu Produktion der Sendung auf das Konto buchen oder?

 

Die getrennte Erfassung geht nicht, weil ich im Wirtschaftsjahr schon gebucht habe. Sie schrieben ja, dass ich die Sachkontonummernlänge zu zu Beginn eines Wirtschaftsjahres erhöhen müsste.

 

Viele Grüße Salka Schallenberg

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hapet
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Hallo Frau Schallenberg.  

 

der Kontenrahmen unterscheidet bei den nicht von laufenden Kosten oder von den Anschaffungs-/ Herstellungskosten abgesetzten Zuschüssen zwischen steuerpflichtig und nicht steuerpflichtig, ohne dafür genaue Begrifflichkeiten vorzuhalten.

 

Aus diesem Grund gibt es beispielsweise zu den Corona-Hilfen auch unterschiedliche Buchungsempfehlungen.

 

Bei einigen wenigen Zuschüssen ist es m.E. nicht notwendig, die Sachkontonummernlänge zu erhöhen. So etwas wird gern bei Unternehmen mit sehr vielen bezuschussten Projekten (z.B. Filmproduktionen) gemacht. Eine Umstellung des bereits bebuchten laufenden Jahres wäre technisch möglich (Buchungssätze und individuelle Kontenbeschriftungen sichern, Jahr löschen und neu anlegen).   

 

Für die Verbuchung aller steuerpflichtigen Zuschüsse auf dem Kto. 2743 könnten Sie dieses entsprechend umbenennen oder eben eine getrennte Erfassung an einer anderen Nummernstelle (“Sonstige betriebliche Erträge“ -> z. B. 2701-2704 oder 8600 – 8603) vornehmen.   

 

Den richtigen und steueroptimalen Umgang mit Zuschüssen unter Ausnutzung rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten sollten Sie allerdings mit einem Steuerberater besprechen. 

 

Bürokulturmd
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Vielen Dank für die erneute Antwort!

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letzte Antwort am 13.04.2024 18:04:58 von Bürokulturmd
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