Einen schönen Guten Tag, wir sind ein Lokalfernsehen aus Sachsen-Anhalt und erhalten Zuschüsse von der Medienanstalt Sachsen-Anhalt. Für Betriebsausgaben erhalten wir einen Zuschuss in Höhe von 80% der Kosten in Netto. Diesen Betrag buche ich auf das Konto Investitionszuschüsse (steuerpflichtig) 2743 (SKR03). Ab Juni 2024 sollen wir für die Produktion unseres Fernsehprogramms einen weiteren Zuschuss von der Medienanstalt Sachsen-Anhalt erhalten. Laut der entsprechenden Richtlinie sind ausschließlich Personalausgaben förderfähig. Die Personalausgaben richten sich nach dem Tarifvertrag Privater Rundfunk (TPR, VG I). Wir sind eine GbR und haben kein Personal, produzieren unser Programm selbst. Laut der Medienanstalt sollen wir unseren Unternehmerlohn nach den Tarifvertrag Privater Rundfunk (TPR, VG I) kalkulieren. Für die Arbeitsleistung zur Produktion des Programm sollen wir die Förderung beantragen. Auf welches Konto buche ich diesen Zuschuss, der genau wie die Investitionszuschüsse steuerpflichtig ist? Soll ich für 2743 (SKR03) ein Unterkonto anlegen wäre das eine Möglichkeit? Vorab Danke für eine Antwort Salka-Valka Schallenberg Kategorie angepasst von @Antje_Naumann
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