Wir tauschen mit einem selbstbuchenden Mandanten(nutzt auch DATEV) DATEV-Buchungsstapel per Mail aus, was leider immer wieder zu Abstimmungsproblemen führt.
Da der Mandant seine Fibu-Daten im RZ sichert, kam die Idee, die aktuellen Fibudaten (also nicht unbedingt als Stapel sondern den kompletten Bestand) von dort abzuholen.
Ist das technisch möglich? Muss da etwas administriert werden? Die Unterberaternummer des Mandanten läuft logischerweise über uns.
Was Sie nicht wollen, aber trotzdem nochmal als zu überlegender Ansatz:
Buchungsstapel im RZ bereitstellen.
Grundsätzlich schickt die eine Seite die (Komplettdaten) an das RZ, die jeweilige andere Seite holt dann ab.
Voraussetzungen liegen ja schon vor (RZ-Zugang).
In welchem Turnus holen Sie die Daten dann ab (monatlich/wöchentlich/jährlich)?
Danke für den Input.
Das ganze soll vierteljährlich laufen, daher wäre es auch nicht dramatisch, wenn immer der komplette Bestand geholt werden würde.
Ich stelle es mir so vor, dass der Bestand wie bei Datenüberträgen von anderen Beratern auch via Bestandsdienste abgeholt wird. Muss das entsprechend administriert werden, dass wir die Daten des Mandanten sehen?
Sie sollten die Daten holten "dürfen" (also das Recht haben, das zu tun). "Normalerweise hat man das, aber man kann ja nicht wissen, wie die Rechte bei Ihnen organisiert sind.
Das in einer Kanzlei die Möglichkeit besteht, die Daten aus dem RZ zu holen, setze ich einfach mal voraus.
Von daher einfach holen, der vorhandene Bestand wird dann überschrieben (man kann ihn dann auch vorher vor Ort löschen, dann geht das schneller...)
Ansonsten liegen Sie mit den Bestandsdiensten schon total richtig!
... ich würde hier den 'kürzeren' Weg bevorzugen, nämlich den Bestand per Bestandsdienste REWE direkt vom Mandanten an die Kanzlei schicken, dann muss man sich nicht noch abstimmen, ob der Bestand schon in's RZ gesendet wurde.
... außerdem sind es nicht so viele km auf der Datenautobahn 😉
@vogtsburger schrieb:
... ich würde hier den 'kürzeren' Weg bevorzugen, nämlich den Bestand per Bestandsdienste REWE direkt vom Mandanten an die Kanzlei schicken, dann muss man sich nicht noch abstimmen, ob der Bestand schon in's RZ gesandet wurde.
... außerdem sind es nicht so viele km auf der Datenautobahn 😉
Natürlich geht das auch.
Wurde hier aber nicht nach gefragte, da man diese Option wohl gänzlich ausgeschlossen hat, oder @unklarer_Posten ?
Dann kann man ja noch weiter runterbrechen und nur noch PNs austauschen. Auch das wurde ja nicht angefragt..
viele Buchhalter kennen nur das Versenden von Buchungsstapeln und evtl. nicht das Versenden kompletter WJ per Bestandsdienste.
... ist ja nur ein Vorschlag und kein Diktat 😉
Je nach Größe der FiBu schickt man dann aber auch mal eben > 30MB in einer E-Mail, welche nie dafür gedacht ist und wir haben arge Probleme damit. Aber da scheren sich kaum welche drum und schicken auch Bilder mit 5MB, die gescannt 50KB groß wären 🙄. Langsam aber sicher muss man sich um das Prinzip der Datenminimierung Gedanken machen. Unabhängig der DSGVO.
@unklarer_Posten: So wie @andreashofmeister das vorgeschlagen hat, geht das sehr gut und komfortabel. Machen Sie den Lohn für das Mandat? Dann sollte der optimalerweise auch unter der Beraternummer des Mandanten laufen, damit man alle Daten nur auf 1 Beraternummer hat und REWE bzw. die Lohnprogramme haben (hatten?) ein Problem, wenn der UO Bestand nicht auf der 1 Beraternummer läuft, sondern Lohndaten unter der Kanzleiberaternummer laufen.
Vorteil: Wenn man via Bestandsdienste die Daten holt, passt alles und DATEV aktualisiert die vorhandenen Daten nur. Liegen die REWE Daten unter der Kanzleiberaternummer, müssen Sie die geholten Daten aus dem RZ erst umständlich auf die Kanzleiberaternummer umspeichern. Geht, verstehen aber leider aufgrund der Komplexität nur wenige.
... jeder soll einfach so arbeiten, wie es ihm gefällt, Hauptsache, man hat mindestens 1, besser mehrere Möglichkeiten, zuverlässig und ohne 'Klimmzüge' an die Daten zu kommen.
... ein einzelnes Wirtschaftsjahr mit > 30 MB als ".dvsdRW"-Datei würde mir sowieso keinen Spaß machen. Das wären dann schätzungsweise 250.000 Buchungssätze.
Einige Mandanten senden mit null Ahnung und ohne Skrupel E-mails mit Größen von mehreren zig Megabytes.
... dann doch lieber ein Verfahren mit kalkulierbaren Volumina.
.. aber wie gesagt, jeder wie er will und wie er kann.
... bei uns hat sich der Datenaustausch ganzer Wirtschaftsjahre per "Bestandsdienste Rechnungswesen" mit Selbstbuchern jedenfalls bewährt. Aber woanders arbeitet und denkt man evtl anders. Kein Problem.