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Fibu-Bestand inkl DUO in fremder Mitgliedschaft buchen lassen

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letzte Antwort am 18.08.2025 09:52:40 von chrisocki
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MiMiMi
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 1 von 2
252 Mal angesehen

Hallo zusammen,

 

unser Mandat soll zukünftig unterjährig in einer fremden Mitgliedschaft unterjährig gebucht werden.

Der DUO-Vertrag läuft derzeit natürlich über unsere Mitgliedschaft.

Die zuständige Sachbearbeiterin der fremden Mitgliedschaft wurde bereits als externe Person unserer Mitgliedschaft zugeordnet.

Der Fibu-Bestand inkl. DUO läuft befindet sich aktuell auf unserer Beraternummer + Mandantennummer.

 

Laut Datev-Servicekontakt würde es reichen der fremden Buchhalterin einfach nur in Rechteverwaltung Online bei uns die Rechte für den Datenpfad zu geben? DFÜ über Internet -> dann explizit den betroffenen Ordnungsbegriff.

Das kommt mir etwas seltsam vor?

Der Bestand soll dann einfach nur beim Fremdbuchhalter unter dem bestehenden Ordnungsbegriff eingespielt werden? Die Anbindung ans RZ soll so klappen?

 

Hat jemand Erfahrung hiermit? Klar ist natürlich, dass das Beraternummerkennwort unserer Mitgliedschaft nicht rausgegeben wird.

Ich dachte eher, denn Bestand auf die Unterberaternummer umzuziehen und dann jenes Kennwort (derzeit nur ein einziger Fibu-Bestand) freizugeben?

 

Das ist doch kein seltener Fall?

Danke schon mal 😅 

chrisocki
Experte
Offline Online
Nachricht 2 von 2
208 Mal angesehen

Moin @MiMiMi,

 

(cooler Nickname)... 

 


Der Bestand soll dann einfach nur beim Fremdbuchhalter unter dem bestehenden Ordnungsbegriff eingespielt werden? Die Anbindung ans RZ soll so klappen?


Fakt ist, dass ein Bestand mit abweichenden Nummernzusammenhang in ein Rechnungswesen eingelesen werden kann (z.B. Bestandssicherung). 

 

Der Zugriff auf DUO wird über die Rechteverwaltung online geregelt. Passt also.

 

DFÜ-Kennwort: Hier fehlen mir ehrlich gesagt teilweise die Erfahrungen. Wenn Sie bei dem Recht "DFÜ über Internet" nur den gewünschten Nummernzusammenhang freigeben, wird auch nur dieses Mandat erreichbar sein. Das funktioniert, habe ich bereits auch so im Einsatz.

 

--> btw: Wenn man einem Benutzer nur <Beraternummer>/Mandantennummer 0 freigibt, sieht er keine Mandanten kann aber Software-Abrufe tätigen. Das kann für externe IT-Dienstleister der Kanzlei interessant sein, wenn die Kanzlei sicherstellen möchte, dass keine Mandantenbestände im RZ eingesehen werden können.

 

Die Herausgabe des DFÜ-Kennwort ist aus meiner Sicht kein Problem. Es kann ja nur das freigegebene Mandat erreicht werden. Problem wäre es bei einem Konfigurationsfehler... 

 

Aber das Dokument 1080952 besagt hierzu:

Wahl der Beraternummer bei selbstbuchenden Mandanten --> Kapitel 3.1

 

Zitat: 

Der Mandant benötigt keine Kenntnis über das Beraternummer-Kennwort der Kanzlei. Wenn bei der Kommunikation mit dem DATEV-Rechenzentrum das Beraternummer-Kennwort für die kanzleigenutzte Beraternummer abgefragt wird, muss der Mandant das Kennwort der mandantengenutzten Beraternummer eingeben.

 

 


Ich dachte eher, denn Bestand auf die Unterberaternummer umzuziehen und dann jenes Kennwort (derzeit nur ein einziger Fibu-Bestand) freizugeben?


Das wäre wohl die sauberste Lösung... 

 

Beste Grüße
Christian Ockenfels

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letzte Antwort am 18.08.2025 09:52:40 von chrisocki
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