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Festschreibungszwang kalkulatorischer Buchungen?

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letzte Antwort am 06.11.2024 13:39:59 von Katharina_Schoenweiss
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Gelöschter Nutzer
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Hallo liebe KollegInnen,

der verschärfte Festschreibungszwang ab der DVD 13.0 scheint es unmöglich zu machen, die USt Voranmeldungen zu übermitteln, wenn noch nicht festgeschriebene Vorläufe vorhanden sind.

Bei einigen Mandanten buchen wir 3-4 monatliche kalkulatorische Abgrenzungen: geschätzte Bestandsveränderung Vorräte und noch nicht abgerechnete Leistungen, kalkulatorische AfA und Abgrenzung Sonderzahlungen. Diese Vorläufe wurden nicht festgeschrieben, da es nur geschätzte Werte sind die z.B. vor einem Export für das Finanzamt gelöscht wurden, um keine Diskussionen zu provozieren.

Um den Mandanten eine sinnvolle Entwicklungsübersicht präsentieren zu können, möchte ich diese Buchungen aber nicht vor der Festschreibung löschen. Auch Krücken wie die Vorläufe exportieren, löschen und nach der Festschreibung wieder importieren sind m.E. vorsinflutlich.

Warum gibt es keine Möglichkeit im Rahmen meiner eigenverantwortlichen Berufsausübung selbst zu entscheiden, Abgrenzungsvorläufe nicht festzuschreiben?

Viele Grüße aus Köln

Jupp Schmitz

guenther
Fachmann
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Mal müsste mal probieren, die kalkulatorischen Buchungen nur im Bereich Handelsrecht ohne Festschreibung zu erfassen und die UStVA aus dem Bereich Steuerrecht zu senden.

Probiere ich morgen mal aus.

Thomas Günther

mfg Thomas Günther
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Gelöschter Nutzer
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In der Vergangenheit hatten wir es auch oft so gemacht, dass wir für Jahresmandanten mit USt.-Pflichtigen Umsätzen (z  B. Vermietung), die Erlöse kalkulatorisch gebucht hatten (o. VSt.) und die USt-VA dann aus der FiBu übermittelt hatten. Hat alles jahrzehnte gut funktioniert. Nun müssen wir das DATEV-Tool nutzen, was, um es nett zu umschreiben, grenzmäßig und peinlich ist.

Gruß A. Martens

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Gelöschter Nutzer
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Hallo Herr Schmitz,

bei der Übermittlung der UStVA bleibt alles wie bisher.

Das Recht kann nach wie vor genutzt und in der Rechteverwaltung eingerichtet werden.

Info-Dokument 1071073

Vom Wegfall des Ausnahmerechts, ab der DVD 13.0, ist nur der Import von Buchungsstapeln ohne Festschreibekennzeichen betroffen.

Mit freundlichen Grüßen

Angelika Roßmeisl

Service Rechnungswesen (FIBU)

DATEV eG

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Gelöschter Nutzer
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Wir wollen auch kalkulatorische Buchungen während des Jahres erfassen und in der BWA berücksichtigen, diese aber z.B. nicht beim GDPdU Export berücksichtigen.

 

Dabei bin ich auf das Dokument  Bereiche anlegen / ändern / löschen gestoßen https://www.datev.de/hilfe/9226437  

 

Ich wusste gar nicht, dass es so etwas gibt. Das ist ja super. Nutzt das jemand und gibt es einen Pferdefuß? Zum Beispiel beim Datenaustausch mit Mandanten oder der Sicherung im RZ?

Ich würde das gerne noch rückwirkend einrichten, da dann auch BWA Vergleiche möglich sind (bislang habe ich die kalkulatorischen Buchungen gelöscht, um sie nicht mit festschreiben und exportieren zu müssen).

Vielen Dank für Erfahrungsberichte.

 

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DATEV-Mitarbeiter
Katharina_Schoenweiss
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo @Gelöschter Nutzer,


Informationen und was beim Datenaustausch in Verbindung mit den Bereichen zu beachten ist, finden Sie hier:

Hilfe-Dok.-Nr.: 1070238.


Viele Grüße
Katharina Schönweiß | Service Rechnungswesen (FIBU) | DATEV eG

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letzte Antwort am 06.11.2024 13:39:59 von Katharina_Schoenweiss
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