Mandant bucht selbst mit DATEV, OPOS-Buchhaltung mit Kostenrechnung.
In 2022 musste er bei den kreditorischen Buchungen Kostenstellen eingeben, klar. Bei der Bezahlung über die Bank dann nicht mehr, auch klar.
In 2023 wurde ein Kontenrahmenwechsel durchgeführt (SKR49 auf SKR42) und nun will DATEV auch bei den Bankbuchungen KOST1 ausgefüllt haben, und setzt automatisch die 9, wenn nichts eingegeben wird.
KOST1 stellt beim neuen SKR42 ja auch die Zuordnung zu den Bereichen dar. 9 steht für Sammelposten. Aber wenn die kreditorische Buchung bereits zugeordnet wurde, muss bei der Bank doch keine Zuordnung mehr erfolgen, oder?
Kann man „ausstellen", dass er bei der Bankbuchung danach fragt?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
Sie sollten unter den Stammdaten | Kosten- und Leistungsrechnung | Relevanten Konten die Bereiche definieren (und dabei u.a. die Geldkonten auslassen).
Bsp.:
Hallo simonw_,
Bekommen Sie im Programm beim Verbuchen der Zahlungen eine Programm-Meldung, dass eine Kostenstelle im Feld KOST-1 erfasst werden muss?
Normalerweise ergänzt das Programm automatisch die Kostenstelle 9 Sammelposten, wenn im Feld KOST1 keine Sphären-Kostenstelle erfasst ist – ohne Hinweismeldung.
Seit der Jahreswechsel-Version 16.0 wird die Sphäre/Kostenstelle der Rechnung automatisch in die Zahlungsbuchung übernommen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
Bei Einnahmenüberschussrechnern sind neben den Einnahme und Ausgabe Konten auch Veränderungen auf bestimmten Bestandskonten (z. B. Forderungen und Verbindlichkeiten, Lohnverbindlichkeiten) sphärenrelevant. Deshalb müssen auch Zahlungsbuchungen (incl. Verbindlichkeitskonten) korrekt den jeweiligen Sphären zugeordnet werden.
Freundliche Grüße
Inna Trinkenschuh
Service Kostenrechnung/Branchen
DATEV eG
Hallo MHoeft,
eine Ergänzung zu Ihrer Antwort:
Anpassung der relevanten Konten unter Stammdaten | Kosten- und Leistungsrechnung | Relevante Konten hat im Branchenpaket SKR42 keine Auswirkung auf die Vorbelegung der Kostenstelle im Belege buchen.
Die Kostenstelle 9 Sammelposten wird vom System immer vorbelegt, wenn im Feld KOST1 keine Sphären-Kostenstelle erfasst ist. Auch wenn ein Konto in der Kostenrechnung nicht als relevant definiert wurde.
Freundliche Grüße
Inna Trinkenschuh
Service Kostenrechnung/Branchen
DATEV eG
Vielen Dank @Inna_Trinkenschuh!
Kurze Verständnisfrage: Was ist bei Rechnungen, bei denen mehrere Kostenstellen angesprochen wurden? Dann wird automatisch der Sammelposten 9 bei der Zahlungsbuchung gewählt und man müsste die Zahlungsbuchung manuell wieder entsprechend der Rechnung aufteilen?
Hat das überhaupt Auswirkungen auf die Kostenrechnung? Wenn die Rechnungen korrekt eingebucht wurden, spielt die Zahlungsbuchung dann noch eine große Rolle?
Hallo simonw_,
hier ist es wichtig, zwischen den Gewinnermittlungsarten Bilanz und Einnahmenüberschussrechnung zu unterscheiden.
Bei einem Bilanzierer sind nur die GuV-Konten sphärenrelevant. Die Sphäre 9 Sammelposten muss deshalb nur für GuV-Konten aufgelöst werden.
Bei Einnahmenüberschussrechnern sind neben den Einnahme- und Ausgabekonten auch eine Reihe von Bestandskonten für die Aufbereitung der EÜR-Auswertung nach Sphären relevant. Das trifft insbesondere auf alle Forderungen und Verbindlichkeiten und deren dazugehörigen Zahlungen zu. Bei diesen Sachverhalten ist die Angabe der korrekten Sphärenkostenstelle notwendig. Zahlungsbuchungen, die unter aufzulösenden Sammelposten (Sphäre 9) zugeordnet sind, müssen spätestens zur Jahresabschlusserstellung aufgelöst werden. Weitere Informationen finden Sie hier: SKR42: Auflösung Sammelposten (Sphäre 9)
Bei aufgeteilten Rechnungen kann das Programm keine eindeutige Kostenstelle erkennen. Deshalb müssen Zahlungen ebenfalls mit den ursprünglich erfassten Kostenstellen gesplittet gebucht werden. Wenn die Rechnung mit dem Verteilschlüssel (FIBU) aufgeteilt wurde, soll auch die Zahlung ebenfalls mit dem Verteilschlüssel gebucht werden.
Freundliche Grüße
Inna Trinkenschuh
Service Kostenrechnung/Branchen
DATEV eG
Hat die Bankbuchung denn eine Auswirkung auf die Kostenrechnung oder wieso muss die Bankbuchung auch nochmal mit den Kostenstellen versehen werden?
Aus dem o. g. Dokument: "Relevante Konten, die aufgelöst werden müssen:
Bilanzierer: Um Jahresabschlussauswertungen nach Sphären korrekt aufzubereiten, lösen Sie die Sphäre 9 Sammelposten für GuV-Konten auf."
Beudetet das, dass ich die Buchung "Kreditor an Bank" nicht auflösen muss, da ja bereits die zuvor erfasste kreditorische Buchung mit den korrekten KOST1-Werten erfasst wurde?!
Hallo simonw_,
bei einem Bilanzierer sind nur die GuV-Konten sphärenrelevant.
Die Buchung "Kreditor an Bank" muss in diesem Fall nicht aufgelöst werden. Die Bankbuchung hat keine Auswirkung auf die Kostenrechnung, auch nicht auf die Sphären-Auswertungen im Jahresabschluss.
Die Ausnahme, die ich in meinem Beitrag vom 09.02.23 beschrieben habe, bezieht sich auf die Gewinnermittlungsart Einnahmenüberschussrechnung.
Freundliche Grüße
Inna Trinkenschuh
Service Kostenrechnung/Branchen
DATEV eG