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Erstellung Einkommensteuererklärung mit EÜR

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letzte Antwort am 26.10.2020 14:16:34 von einmalnoch
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stbchrira
Aufsteiger
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Guten Tag...

 

eine Frage zur Organisation in DATEV.

 

Ein Mandant beauftragt zur Erstellung einer Einkommensteuererklärung mit EÜR wegen Einkünften aus selbständiger Tätigkeit.

 

Die Belege des Jahres werden zur Verfügung gestellt. Es besteht keine Buchführungspflicht. Kleinunternehmer i.S. des USTG.

 

Ist es zwingend zu empfehlen, Kanzlei-Rewe zu nutzen, und dann die Schnittstelle zu Anlage EÜR in EST-Programm zu nutzen oder nutzen Sie eher dann lediglich das EST-Programm zu Erstellung der EÜR?

 

Vielen Dank für die Hilfe.

 

 

einmalnoch
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Entscheidend ist die Menge der Belege. Bei wenigen Belegen genügt ein Sortieren und Addieren der Belege, ab einem gewissen Umfang wird dann gebucht.

 

Der Nachweis über die erhaltenen Belege sollte aber geführt werden.

„Einen guten Ruf erwirbt man sich nicht mit Dingen, die man erst machen will.“ - Henry Ford
anikastrauß
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Im Einkommensteuerprogramm gibt es ja auch (noch) das ESt-Belegebuchen. Eine einfache Version des Rechnungswesens. Macht auch schöne Auswertungen. Ich fand s immer ganz praktisch aber die Datev will s wohl nicht weiterführen. 

Aber nicht vom Namen irritieren lassen, Belege kann man da nicht anfügen. Dafür ist dann Meine Steuern gedacht. 

 

Beste Grüße!

Anika Strauß 

einmalnoch
Experte
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Einen Bereich für EÜR gibt es da m. W. aber nicht.

„Einen guten Ruf erwirbt man sich nicht mit Dingen, die man erst machen will.“ - Henry Ford
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marcbrost
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weitergeführt wird ESt-Belegbuchen soweit ich das verstanden habe noch, allerdings nicht groß weiterentwickelt, da man hier mehr auf Meine Steuern mehr Fokus legt.

Dabei ist ESt-Belegbuchen in manchen Fällen eine prima Lösung, z.B. bei vielen Vermietungsobjekten. Um ESt-Belegbuchen besonders bei vielen Buchungen besser/richtig nutzen zu können fehlen jedoch kleine Ergänzungen im Programm die leider lt. Datev nicht kommen da man wie oben beschrieben auf "Meine Steuern" setzt und ESt-Belegbuchen nicht weiterentwickelt wird. Sehr schade.

Viele Grüße
Marc Brost
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anikastrauß
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Einen konkreten Bereich nicht. Das ist richtig. Man muss trotzdem die Zahlen händisch in die Anlage EÜR eintragen. Muss man bei der Vermietung ja auch. Aber man hat eine Übersicht über die Aufwendungen.

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einmalnoch
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Belegbuchen ist in Kombination mit ReWe eines der besten Tools die DATEV hat. Die Buchung in ReWe wird, gerade im erwähnten Bereich der Anlage V, in das richtige Feld der richtigen Analge V gesteuert. Gerade bei komplexen Objekten kann mittels Faktor 2 sehr viel automatisiert werden. Der Einrichtungsaufwand wird belohnt.

„Einen guten Ruf erwirbt man sich nicht mit Dingen, die man erst machen will.“ - Henry Ford
marcbrost
Erfahrener
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Ja, trotzdem skaliert es nicht mit steigender Anzahl an Buchungen oder Beständen. Und das ist was ich kritisiere. Längere Ladezeiten, fehlende Funktionen wie Gruppierfelder, einem Assistenten für die Kontenzuordnung, Vorbelegen des Mandanten wenn man aus der ESt/GuE zum ESt-Belegbuchen und darin zum Kontenmapping springen möchte etc. Und wenn es dann seitens Datev heißt "wegen geringer Nutzung wird das nicht mehr weiterentwickelt" bzw. solche "Quick Wins" nicht umgesetzt dann wird es halt für umfangreiche Fälle sehr mühsam alles händisch anzulegen

Viele Grüße
Marc Brost
einmalnoch
Experte
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Vor Allem bei dem Hintergrund der neuen Kapitalkontenverwaltung. Hier wäre die Einrichtung der Belegbuchungszuordnung ein echter Mehrwert.

„Einen guten Ruf erwirbt man sich nicht mit Dingen, die man erst machen will.“ - Henry Ford
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letzte Antwort am 26.10.2020 14:16:34 von einmalnoch
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