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Erbengemeinschaft in Kanzlei-Rewe

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letzte Antwort am 05.06.2025 09:50:56 von GLH
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Marianne2
Beginner
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Hallo,
ich möchte in den Rewe-Stammdaten bei den Grunddaten Rechnungswesen eine Erbengemeinschaft erfassen.
Dies ist aber nicht möglich. Es wird immer GbR oder Einzelunternehmen vorgeschlagen.
Gibt's hier eine Lösung?

 

GLH
Erfahrener
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Nachricht 2 von 4
120 Mal angesehen

Hallo,

 

was wäre der Vorteil, außer dass es in den Stammdaten so steht?

 

Wenn es eine GbR ist dann kann man eine GbR anlegen, wenn nicht würde ein "Einzelunternehmen" ja auch für den Zweck passen. 

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guenther
Fachmann
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Nachricht 3 von 4
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Wenn es eine GbR ist dann kann man eine GbR anlegen, wenn nicht würde ein "Einzelunternehmen" ja auch für den Zweck passen. 


Eine Erbengemeinschaft ist zivilrechtlich keine GbR. Steuerlich wird aber eine GuE erstellt, so dass für die Buchführung kein Unterschied zur GbR besteht.

 

Zinvilrechtlich gibt es ja GbR - Bruchteilsgemeinschaft - Erbengemeinschaft ...

 

-> im Zweifel GbR bei DATEV anlegen

mfg Thomas Günther
GLH
Erfahrener
Offline Online
Nachricht 4 von 4
89 Mal angesehen

Eine Erbengemeinschaft kann wenn nötig in eine GbR gewandelt werden, wie sollen sonst "langfristig" Geschäfte getätigt werden wenn nötig, das wäre ja auch mögliche Option wenn man diese schon in Rewe anlegen will.

Es gibt Erbengemeinschaften die kassieren Geld und lösen sich auf und andere führen Geschäfte weiter oder Vermieten Objekte, daher sagte ich wenn es eine GbR ist / werden soll = GbR anlegen. 

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letzte Antwort am 05.06.2025 09:50:56 von GLH
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