Hallo Zusammen,
ich möchte eine Erbengemeinschaft (Vermietung und Verpachtung) richtig anlegen.
Mandantentyp ist Unternehmen. Ich habe die Erben als Gesellschafter hinzugefügt.
Nun stellt sich mir die Frage, ob ich die verstorbene Person als Betriebsinhaber bzgl. der ID und den fehlenden Daten verknüpfen sollte.
Leider finde ich zu der Anlage von Erbengemeinschaften keine Anleitung bei DATEV. Ich bin auf dieser Ebene leider noch unerfahren....
Ich danke Euch schon vielmals für Eure Hilfe.
Dieser Beitrag wurde durch @Johannes_Maier nach Steuern und Expertisen verschoben.
Da der verstorbene per se kein Mitglied der Erbengemeinschaft ist, erübrigt sich m.E. die Berücksichtigung als Mitglied der Gesellschaft.
Bis zum Ableben hat der Verstorbene als Steuerpflichtiger selbst Einkünfte aus V+V.
Gruß
Martin Heim