Hallo zusammen,
ab 2019 gibt es neue umsatzsteuerliche Regelungen zu Gutscheinen. Mein Mandant ist 4/3 Rechner und stellt einen Einzweck-Gutschein aus.
Laut Literatur erfolgt die Besteuerung bei Ausstellung des Gutscheins und nicht beim Einlösen. Für die Umsatzsteuer macht das Sinn, aber darf ich zum Zeitpunkt des Ausstellens wie folgt buchen:
Kasse 119 an Erlös 100 und USt 19? Oder muss ich den Ertrag beim 4/3 Rechner korrigieren?
Die Verbindlichkeit, die der Gutschein auslöst, buche ich dann über ein Verrechnungskonto an Verbindlichkeiten aus Gutscheinen und kehre die Buchung beim Einlösen um.
LG
Lustig, wir stellen uns in der Kanzlei derzeit die gleiche Frage
Der Buchungshinweis den Lexinform hierzu gibt greifen leider nur für Bilanzierer:
"Kasse" 119,00 € an erhalten "Anzahlungen (mit 19% USt)" 119,00 € (immerhin mit automatischer Umsatzsteuerbuchung).
Auf das "Ausbuchen" beim Einlösen des Gutscheins muss wohl beim Gewinnermittler verzichtet werden, da Umsatzsteuer und ertragsteuerliche Betriebseinnahme zum gleichen Zeitpunkt entstehen, oder?
LG
Hallo Herr Klein,
nach unserer Rechtsauffassung, ist auch nach § 4 Abs. 3 EStG mit der Vereinnahmung des Geldbetrages ertragsteuerlich die Einnahme zu versteuern. USt und ESt gehen somit beim Einzweckgutschein im "Gleichklang".
Aufpassen muss Ihr Mandant aber, dass er bei der Einlösung des Gutscheines hoffentlich nicht nochmal einen Beleg mit USt ausstellt, denn dann schuldet er die USt nach § 14c UStG ein zweites mal. Vielmehr muss er die Kasse umprogrammieren und ggf. einen speziellen Beleg mit der Kasse erstellen: Einlösung Gutschein ohne USt-Ausweis. Wir empfehlen unseren Mandanten die Führung eines "Gutscheinbuches".
Gruß
Ralf Blum
Hallo Herr Blum,
ist Ihnen zufällig eine Vorlage für ein Gutscheinbuch bekannt, ohne dass Sie suchen müssen?
Viele Grüße.
Leider nein.
Hallo Herr Blum,
können Sie mir den Buchungssatz beim Einlösen des Gutscheines nennen?
Vielen Dank bereits im Voraus.
mfg
Manfred Günzel
Hallo Herr Blum,
ich habe die Lösung zwischenzeitlich gefunden.
mfg
Manfred Günzel
Hallo Herr Blum,
wissen Sie vielleicht auch wie man einen Mehrzweckgutschein richtig verbucht bei Gewinnermittlung/ Istversteuerrung damit die Steuer nicht doppelt und auch richtig nicht 16% und 19% verbucht wird?
Dezember 2020
Zahlungseingang Gutschein 1820 Paypal an 10000 Debitor 10,00 € (zu diesem Zeitpunkt ist noch nicht bekannt für was die Zahlung steht).
Rechnung Gutschein
Debitor an 3786 10,00 €
Rechnung für Leistung in Höhe von 30,00€ ist geschrieben und Gutschein 10,00 € eingelöst
Debitor an 4410 für 19% 30,00 € (Leistung wird erst in 2021 erbracht)
3786 an Debitor 10,00 € und ab da entsteht das Problem. Es wird 3805 und 3815 (16 %) ausgelöst und durch 4410 19%.
Ich buche ohne Steuerschlüssel da 4410 ein Automatikkonto ist und der Gutschein da Mehrzweck ja ebenfalls ohne Steuer gebucht wird eben bis zur Einlösung für eine Leistung.