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Einrichtung Businesspaket / Pauschale

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letzte Antwort am 07.02.2018 08:18:54 von andreashofmeister
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waldhotel-mainz-
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Guten Morgen,

zur Zeit sind wir bei der Einrichtung des Rechnungsprogramms von Datev.

Leider konnte mir auch der Systempartner bei diesem Punkt nicht weiterhelfen,

in unserer Branche gibt es eine Pauschale bei der 80 % vom Bruttopreis mit 7% versteuert werden

und 20% mit 19%, diese wird als Businesspauschale oder Paket deklariert.

In dieser sind verschiedene Leistungen enthalten wie Parken, WLan, Reinigung, Frühstück uvm...

Nun zu meiner Frage wie kann ich diese Pauschale in der Rechnungserstellung einstellen?

Es müssen ja die einzelnen Anteile der Steuersätze und Nettobeträge ausgewiesen werden.

Ich bin auf die Lösung gespannt und verbleibe so lange mit besten Grüßen.

w_paul
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Ist eine prozentuale Aufteilung steuerrechtlich zulässig?

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andreashofmeister
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Nutzen Sie für Ihr Hotel (?) ein Rechnungsschreibungsprogamm von DATEV?

Wer hat Ihnen dann das ggfls. empfohlen?

Keine Hotelbranchensoftware?

Oder sollen Daten etwa aus dem einen in das andere System weitergegeben werden?

Ihre o.a. Vorgaben sind durchaus branchenspezifisch. Das aber mit einem DATEV-Programm zu handlen, nun ja....

Danke für mehr Details.

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Es geht um die Servicepauschale/Businesspakete des BMF im Hotelgewerbe. Diese beträgt als Vereinfachung 20% mit 19% USt und ist kein Teil einer Gesamtpauschale, sondern ein pauschaler Teil der Gesamtrechnung für 19%ige Leistungen.

Welches Rechnungsprogramm meinen Sie?
Warum kann ein Systempartner eine solch offenbar einfache Frage nicht beantworten?
Warum hilft Ihnen Ihr Steuerberater denn nicht weiter?

Erstellen Sie doch einfach 2 Rechnungspositionen /Leistungen (80%) und (20%) jeweils mit dem dazugehörendem Steuersatz! Ausrechnen müssen Sie die Werte da aber selber.

Pos.1 (80%) = Übernachtung          80,00€ (07% Umsatzsteuer + ggf. Ausweis derselben)
Pos. 2 (20%)= Servicepauschale    20,00€ (19% USt.....)

Vielleicht wollen Sie eventuell eine Programmautomatik, die von jedem Rechnungsbrutto (Gesamtrechnung) automatisch die 20% als Servicepauschale herausrechnet und darstellt. Ich glaube nicht, dass diese branchenspezifische Besonderheit von einem DATEV-Rechnungsprogramm zu realisieren ist, oder? DATEV?

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andreashofmeister
Überflieger
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Was zudem der ganzen Sache dienen würde, wäre, wenn auch Feedback zu Antworten aus solche "komplexen" Fragestellungen kommt.

Zumal Sie, Herr Dostal" das ganze nochmal so dargestellt haben, wie es eigentlich von Anfang hätte durchgeführt werden müssen.

Allein, um hier Missverständnissen vorzubeugen!

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Man muss aber zugute halten, dass hier vollkommene Laien offenbar auch vollkommen alleingelassen werden.

Das Hauptproblem an Laien ist, dass Sie natürlich mangels Wissen die Fragen schon gar nicht ausreichend formulieren können. Wie soll der Meister z.B. in einem Fahrzeugforum denn die Laien-Frage "Irgendwas klappert am Auto" auch beantworten. Bei vielen Einträgen hier im Forum hat man das Gefühl, dass einfach nur ein Programm zur Verfügung gestellt wird, sieh zu wie du dann damit klarkommst. Was für ein Trugschluss, denn neben der reinen Programmbedienung muss man auch wissen ob das Ergebnis stimmt. Im Zeitalter von vielen kleinen Apps die alles kostenlos und natürlich ohne jeglichen Vorwissen erledigen (Buchführung und Steuererklärung, leicht und kostenlos), ist das aber kein Wunder.

Auch durch die Taktik Programme z.B. für 10€ im Monat anzubieten, kommt keiner auf die Idee dass Installation, Einrichtung und Schulung eines Laien nochmal mehr als tausend Euro kosten und dass die Software eben nicht alles selber macht.

Meine Mandanten zumindest bekommen von mir die Hilfe und nicht von einem Forum, aber so hat jeder eine andere Unternehmensphilosophie.  

waldhotel-mainz-
Beginner
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Vielen Dank für die Antworten, letztlich ein herzliches Dank an Herrn Dostal, eine neue Perspektive bringt

oftmals neue Möglichkeiten mit sich, so auch im vorliegendem Fall wir konnten so unser Programm zum Einsatz bringen.

Noch ein letztes Wort zur Einrichtung, diese sollte vom Honorar Systempartner vorgenommen, dieser war auch vor Ort aber nachdem er die zweite Stunde nur am Rechnungsprogramm verzweifelte und schon in diversen Foren nach Hilfe gesucht hatte, habe ich den Termin bei uns abgebrochen.

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andreashofmeister
Überflieger
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Dann hatte der Systempartner (war es ein zertifizierter Systempartner) scheinbar erhebliche Defizite. Sie sollten  evtl. in Erwägung ziehen, die Installation durch die DATEV durchführen zu lassen. Als letzte Konsequenz.

An der Installation eines DATEV-Rewe-Programmes muss man nicht verzweifeln.

Wohl eher am Konzept der Nutzung. Aber das bekommen Sie hier ja von Fachleuten.

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chrisocki
Experte
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Wenn der Systempartner die DATEV-Software installiert bekommen hat, ist sein Job definitv erledigt!

Die Frage ist wohl eher eindeutig in Richtung des betreuenden StB zu richten! Allein die Einrichung der Buchhaltung würde ich schon dem "normalen" Systempartner nicht zutrauen (Soll/Ist-Versteuerung/USt-VA ja oder nein - monatlich oder quartal/welcher Kontenrahmen mit oder ohne Branchenlösung)... So manch Buchhalter im StB-Büro ist mit diesen Fragen schon überfordert.

Chr.Ockenfels

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andreashofmeister
Überflieger
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Ja, klar, wenn das Programm läuft ist der Job erledigt.

Leider weiß man aber aufgrund fehlender Angaben viel zu wenig über die Hintergründe dieses kompexen Falles.

Es wird ja auch nicht erwähnt, dass z.B. eine branchenspezifische (Hotel?)Software eingesetzt wird. Mit DATEV bekommt man m.E. die Anforderungen an Hotelabläufe noch nicht mal ansatzweise hin. Mit Datenexport aus solchen Programmen schon. Und zwar recht gut.

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letzte Antwort am 07.02.2018 08:18:54 von andreashofmeister
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