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Einfuhr aus dem Drittland ohne Umsatzsteuer

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letzte Antwort am 17.03.2023 08:32:35 von dirkschmakies
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Jelly64
Beginner
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Hallo,

 

könnt Ihr mir sagen, ob dies so korrekt ist? Ich bin mir leider unsicher. Das Expertisensystem, dass mir mal genannt wurde habe ich nirgend gefunden.

 

Händler oder Privatmann aus dem Drittland schickt mir Ware zu. Es fällt keine Einfuhrumsatzsteuer an, weil es durch IOSS abgewickelt wurde oder einfach nicht durch den Zoll gegangen ist.

-Es wird das Buchungskonto 3200 gewählt.

 

 

Händler oder Privatmann aus dem Drittland schickt mir Ware zu. Es fällt Einfuhrumsatzsteuer an.

-Welches Konto ist hier zu wählen? 3551 oder 3559?

-Die separat angefallene Einfuhrumsatzsteuer wird auf 1588 gebucht.

 

lg

 

 

Usus
Aufsteiger
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Nachricht 2 von 3
941 Mal angesehen

Das Expertisensystem ist in den Leistungen für den jeweiligen Mandanten zu finden, und muss als solche freigeschalten werden.(soweit es für die Kanzlei als Programmbestandteil gebucht wurde)

Sollte dieses Modul fehlen, würde ich es persönlich wirklich weiterempfehlen.

Es gibt so viele Varianten zur Auswahl, besonders auch bei der Einfuhr von Waren, dass eine pauschale Beantwortung der Frage kaum möglich ist.

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dirkschmakies
Fortgeschrittener
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Nachricht 3 von 3
934 Mal angesehen

Guten Morgen @Jelly64 ,

 

zunächst würde ich mich meiner Vorrednerin anschließen: Das Expertisensystem ist für komplexere Sachverhalte, die man nicht regelmäßig hat, nicht schlecht für eine Beurteilung. Über die Programmsuche im Arbeitsplatz kommt man daran, wenn man nach "Umsatzsteuer-Expertisen" sucht.

 

Zu den Konten: Ich buche eigentlich Wareneingänge ohne Umsatzsteuer auf das Konto 3200 und dann die Einfuhrumsatzsteuer natürlich separat. Die Konten 3551 und 3559 kannte ich bis jetzt gar nicht, aber wenn ich mir die Kontenbeschreibungen durchlese, scheint das für einen anderen Fall zu sein.

 

Kontenbeschreibungen kann man übrigens gut über die Informationen zum Konto in Kanzlei-Rewe finden (unter Stammdaten). Da kann man dann bei vielen Konten auch direkt das Lexinform-Dokument mit Kontenbeschreibung und Buchungsbeispielen aufrufen.

 

MfG,

Dirk Schmakies

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letzte Antwort am 17.03.2023 08:32:35 von dirkschmakies
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