Kennt bei dieser Fehlermeldung jemand eine Abhilfe wie die Geldkonten und OPOS-Konten darzustellen sind, wenn ich die Werte auf den 31.12.2023 nur im StR einbuchen möchte für ein Einzelunternehmen das auf den 01.01.2024 eingebracht wurde in eine bestehende GmbH
Bei dieser Frage mein 1. Problem: Warum zum 31.12. buchen, wenn die Einbringung auf den 01.01. des Folgejahres erfolgt?
Mein 2. Problem: Warum nur steuerrechtlich? Eine Einbringung ist genauso handelsrechtlich zu buchen.
Hallo,
weil die Einbringung aus steuerlicher Sicht am 31.12.xx passiert und handelsrechtlich am 01.01..
Es wird in beiden Bereichen gebucht aber in unterschiedlichen Wirtschaftsjahren.
Hallo @Sabrina90,
es können nur einige Konten in einem Buchungsstapel für alle Bereiche bebucht werden.
Die folgenden Konten dürfen nicht in nur einen Bereich einfließen:
· Geldkonten
· Umsatzsteuerrelevante Konten (z. B. Konten mit automatischer Steuerrechnung)
· Personenkonten und Sachkonten mit Debitoren-Funktion oder Kreditoren-Funktion
Personenkonten können nur in bereichsübergreifenden Stapeln erfasst werden.
Für die Geldkonten haben Sie zwei Möglichkeiten:
- Buchung in einem Buchungsstapel für alle Bereiche erfassen
- Buchungsbeschränkung aufheben (ausschließlich bei Geldkonten)
Weitere Informationen finden Sie im Hilfe-Dokument Dok.-Nr.: 1044581.
Freundliche Grüße
Katharina Schönweiß | Service Rechnungswesen (FIBU) | DATEV eG
Besten Dank das war eine sehr hilfreiche Antwort.
Für die OPOS-Konten gibt es dann keine Lösung diese nur für den "Moment" im StR zu buchen.
Hier wäre es möglich diese über das manuelle Sammelkonto Forderungen aus L.u.L. einzubuchen (bei SKR 03 sind das 1410 und 1610 statt Sammelkonto 1400 und 1600). Dann ist zwar der Opos in dem Jahr nicht drin, aber die Forderungen und Verbindlichkeiten sind zumindest drin.
Ja, genau das habe ich gerade gemacht mit 1210 bzw. 3310 klappt wunderbar.
Besten Dank allen