Hallo zusammen,
unser Mandant hat Ware für 100€ im Bauhaus gekauft.
Dann hat er diese zurückgegeben und den Gutschriftbeleg verloren. In der Bank gehen 100€ ein.
Er erstellt einen Eigenbeleg - jedoch darf ich damit auch keine Vorsteuer buchen. Richtig?
Irgendwie muss er aber die zu viel gezogene Vorsteuer ja zurückgeben können - oder liege ich hier falsch?
Danke vorab.
Wenn der Vorsteuerabzug auf Grund der Gutschrift rückgängig gemacht wird, ist das ja grundsätzlich zu Gunsten des Finanzamtes. Von daher stellt sich doch die Frage ob bei Buchungen zu Gunsten des Finanzamtes auch die strengen Regelungen für den Vorsteuerabzug anzusetzen sind.
Das sind jedoch nur meine Gedanken ohne weitere rechtliche Grundlage.
§ 17 Abs. 1 Satz 2 UStG