Hallo zusammen, mein Mandant: Einzelunternehmer, Ist-Versteuerter mit Sitz in DE hat eine Rechnung an einen Unternehmer mit Sitz USA gestellt. Die Leistung ist telefonische Beratung. Also eine sonstige Leistung ins Drittland. Ich habe die Rechnung debitorisch gegen 4338 (Nicht steuerbare Umsätze Drittland) gebucht. Die Bank habe ich über Lexoffice eingespielt, weshalb die Steuerschlüssel in der Zahlung ggf. nicht zwingend stimmen müssen. Wenn ich die 171 entferne wird automatisch der 101 ( Erlös 19%) ergänzt.. Zu meiner Frage: Setze ich bei meiner Zahlung einen Steuerschlüssel? Mir wurde 171 ( Umsatzsteuerfrei mit Vorsteuerabzug nicht EU, § 4 Nr. 2-7 UStG) eingefügt. Ist dieser hier richtig und wenn setze ich diesen überhaupt? Danke vorab!
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