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EB-Werte OPOS-Konto im Steuerrecht ändern

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letzte Antwort am 30.04.2019 10:47:25 von jfe
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jfe
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Hallo,

durch Anpassungen aus einer BP (Ford. & Verb. LuL) müssen die die EB-Werte nur im steuerrechtlichen Bereich geändert werden. Leider lässt dies Kanzlei-Rewe nicht zu (#REW01375).

Wie bekommt man die steuerrechtlich richtigen EB-Werte rein? Danke.

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mjachert
Fortgeschrittener
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Hallo F E,

wenn Sie die Fehlermeldung bei LEXInform eingeben, erhalten Sie die Erläuterung dazu. Personenkonten dürfen nicht nur in einem Stapel bebucht werden.

Mir stellt sich auch die Frage, wie es eine Abweichung zwischen handels- und Steuerrecht bei den Personenkonten geben kann. Sofern hier eine Forderung oder Verbindlichkeit falsch abgegrenzt wurde, wäre dies ja auch handelsrechtlich falsch.

Ich würde ansonsten mit den Ford. und Verb. Konten arbeiten und das nicht über die OPOS-Konten laufen lassen.

Grüße

Manuela Jachert

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jfe
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Nachricht 3 von 8
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Hallo,

danke für die Antwort, natürlich habe ich mir die Hilfestellung bei Lexinform angesehen. Leider wird dort keine Abhilfe bzw. ein alternativer Ansatz beschrieben.

Die Abweichung kommt durch die Außenprüfung in der Forderungen sowie Verbindlichkeiten durch den Prüfer gekürzt wurden. Damit ändern sich die steuerrechtlichen EB-Werte, handelsrechtlich kann ich das erst im letzten offenen Jahr nachholen.

D.h. in der Steuerbilanz müssen die entsprechenden EB-Werte zum 01.01. raus, handelsrechtlich sind sie noch drin.

Auch ein Buchen über die Sammelkonten ist in nur einem Bereich nicht möglich.

Viele Grüße

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mkolberg
Meister
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Nachricht 4 von 8
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rein technisch scheint das Trennen der Bereiche in HB und SB beim OPOS- Abgleich nie eingeplant gewesen zu sein.

Eine DATEV- Lösung werden wir nicht mehr erleben.
-> Nutzung irgend eines Verrechnungskonto. Vielleicht funktionieren 1610 bzw. 1410?

Wenn es dann noch abweichende UST in HB & SB gibt, dann bleibt nur noch eine temporäre Nutzung einer zweiten MD- Nummer, oder ein Akzeptieren, daß im festen HB- Bereich doch noch herumgeferkelt wird. (Man muß den Bestand ja niemandem zeigen...)

Ein Armutszeugnis… und "Jugend forscht" bis die Zahlen stimmen.

wielgoß
Experte
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Nachricht 5 von 8
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Hallo,

bitte verwenden Sie für die Eröffnungsbilanzbuchungen (SB) die Forderungs- und Verbindlichkeitskosten (ohne OPOS), zum Beispiel 1410 oder 1610 (SKR03).

Im nächst möglichen Jahr ändern Sie dann in einem Buchungsstapel für alle Bereiche die tatsächlichen OPOS-Werte und buchen Sie die Werte auf 1410/1610 in einem Stapel für SR entsprechend um.

Zwar werden so die Kontokorrentkonten nicht korrekt abgebildet, jedoch stimmt der Bilanzansatz.

Viele Grüße

Christian Wielgoß

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schmulz
Erfahrener
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Hallo Herr Wielgoß,

genau diese Variante musste wir auch bereits das eine oder andere Mal in Anspruch nehmen. Insbesondere bei rückwirkenden Einbringungen mit unterschiedlichen Einbringungsstichtagen für StR und HR.

Viele Grüße

Robert Schmulz

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jfe
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Hallo Herr Wielgoß,

es bleibt also bei Flickschusterei. Danke für die Antwort.

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jfe
Beginner
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"Jugend forscht"

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letzte Antwort am 30.04.2019 10:47:25 von jfe
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