Hallo, danke für die Antwort, natürlich habe ich mir die Hilfestellung bei Lexinform angesehen. Leider wird dort keine Abhilfe bzw. ein alternativer Ansatz beschrieben. Die Abweichung kommt durch die Außenprüfung in der Forderungen sowie Verbindlichkeiten durch den Prüfer gekürzt wurden. Damit ändern sich die steuerrechtlichen EB-Werte, handelsrechtlich kann ich das erst im letzten offenen Jahr nachholen. D.h. in der Steuerbilanz müssen die entsprechenden EB-Werte zum 01.01. raus, handelsrechtlich sind sie noch drin. Auch ein Buchen über die Sammelkonten ist in nur einem Bereich nicht möglich. Viele Grüße
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