Hallo,
wir sind eine Schule und haben bisher nur USt-frei Einnahmen. Nun dürfen Mitarbeiter über eine Gehaltsumwandlung ein E-Bike leasen.
Fahrrad in Höhe von 2900 Euro
1. Muss die Differenz in Höhe von 22 € zwischen dem Geldwerten Vorteil (25% vom UVP = 7 Euro) und der 1 % (BMG 100 % von 2900 = 29 €) manuell ausrechnen und in der Fibu verbuchen oder erhält man die Daten über die Lohnabrechnung.
Bisher konnte mir das keiner mitteilen.
Müssen wir überhaupt UST abführen wenn wir keine UST-Pflichtigen Einnahmen haben? Der Steuerberater/Buchhalter hat dies in den Raum geworfen, war sich aber selbst nicht sicher.
Müssen wir überhaupt UST abführen wenn wir keine UST-Pflichtigen Einnahmen haben? Der Steuerberater/Buchhalter hat dies in den Raum geworfen, war sich aber selbst nicht sicher.
Nun ja. Hier ist kein Forum für Rechtsberatung.
@EN schrieb:Hallo,
wir sind eine Schule und haben bisher nur USt-frei Einnahmen. Nun dürfen Mitarbeiter über eine Gehaltsumwandlung ein E-Bike leasen.
Fahrrad in Höhe von 2900 Euro
1. Muss die Differenz in Höhe von 22 € zwischen dem Geldwerten Vorteil (25% vom UVP = 7 Euro) und der 1 % (BMG 100 % von 2900 = 29 €) manuell ausrechnen und in der Fibu verbuchen oder erhält man die Daten über die Lohnabrechnung.
Bisher konnte mir das keiner mitteilen.
Müssen wir überhaupt UST abführen wenn wir keine UST-Pflichtigen Einnahmen haben? Der Steuerberater/Buchhalter hat dies in den Raum geworfen, war sich aber selbst nicht sicher.
Hui... Wenn (und weil-) Sie die Vorsteuer aus der Anschaffung nicht gezogen haben, müssen Sie die unternehmensfremde Verwendung auch nicht verumsatzsteuern.