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E-Bike mit Gehaltsumwandlung USt-Behandlung

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letzte Antwort am 30.01.2024 21:22:35 von rahagena
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EN
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Hallo,

 

wir sind eine Schule und haben bisher nur USt-frei Einnahmen. Nun dürfen Mitarbeiter über eine Gehaltsumwandlung ein E-Bike leasen.

 

Fahrrad in Höhe von 2900 Euro

 

1. Muss die Differenz  in Höhe von 22 € zwischen dem Geldwerten Vorteil (25% vom UVP = 7 Euro) und der 1 %  (BMG 100 % von 2900 = 29 €) manuell ausrechnen und in der Fibu verbuchen oder erhält man die Daten über die Lohnabrechnung. 

 

Bisher konnte mir das keiner mitteilen. 

 

Müssen wir überhaupt UST abführen wenn wir keine UST-Pflichtigen Einnahmen haben? Der Steuerberater/Buchhalter hat dies in den Raum geworfen, war sich aber selbst nicht sicher. 

 

theo
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Müssen wir überhaupt UST abführen wenn wir keine UST-Pflichtigen Einnahmen haben? Der Steuerberater/Buchhalter hat dies in den Raum geworfen, war sich aber selbst nicht sicher. 

 

Nun ja. Hier ist kein Forum für Rechtsberatung.

in dubio pro theo
rahagena
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@EN  schrieb:

Hallo,

 

wir sind eine Schule und haben bisher nur USt-frei Einnahmen. Nun dürfen Mitarbeiter über eine Gehaltsumwandlung ein E-Bike leasen.

 

Fahrrad in Höhe von 2900 Euro

 

1. Muss die Differenz  in Höhe von 22 € zwischen dem Geldwerten Vorteil (25% vom UVP = 7 Euro) und der 1 %  (BMG 100 % von 2900 = 29 €) manuell ausrechnen und in der Fibu verbuchen oder erhält man die Daten über die Lohnabrechnung. 

 

Bisher konnte mir das keiner mitteilen. 

 

Müssen wir überhaupt UST abführen wenn wir keine UST-Pflichtigen Einnahmen haben? Der Steuerberater/Buchhalter hat dies in den Raum geworfen, war sich aber selbst nicht sicher. 

 


Hui... Wenn (und weil-) Sie die Vorsteuer aus der Anschaffung nicht gezogen haben, müssen Sie die unternehmensfremde Verwendung auch nicht verumsatzsteuern. 

Einfache Anbindung aller Mandanten ans DMS mit meineKanzlei.io
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letzte Antwort am 30.01.2024 21:22:35 von rahagena
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