Hallo zusammen,
weiß jemand, wie ich Mietaufwendungen bei einem Freiberufler buchen kann, die bei einer Kostengemeinschaft einheitlich festgestellt werden? In der Gewinnermittlung möchte ich diese berücksichtigen und nur beim steuerlichen Ergebnis wieder hinzurechnen, damit keine Doppelberücksichtigung durch die einheitliche Feststellung der Kosten entsteht. Ein passendes Konto habe ich leider nicht gefunden.
Vielen Dank und Grüße
Jupp Schmitz
Theoretisch sind diese Mieten ja keine steuerlichen Ausgaben, da diese ja einen Beitrag an die Kostenträgergemeinschaft darstellen.
So wie sie schreiben, sollen die Mieten/ Zahlungen aber in die handelsrechtliche BWA als Aufwand.
Ein Konto habe ich auch nicht gefunden.
Ich würde entweder das Konto Arbeitszimmer nicht abziehbar umtexten oder ein Konto manuell ändern. Das Konto muss in die BWA bei Raumkosten geschlüsselt werden und in der EÜR bei der Ermittlung des steuerlichen Gewinnes wieder hinzugerechnet werden (wie SKR 03 # 4289 Arbeitszimmer Anteil nicht abziehbar).
Hallo Datev,
statt einer Antwort auf meine Frage erhalte ich von Ihnen folgende Mail:
Können Sie meine Frage bitte beantworten?
Freundliche Grüße
Jupp Schmitz
Ich würde die Mietzahlungen in den neutralen Bereich (privat, durchlaufende posten etc.) buchen.
Den Betrag für die Miete (Kostenbeteiligung) würde ich dann auf kalkulatorische Kosten buchen, damit diese in der BWA erscheinen.