Hallo,
Ich buche seit 2019 unsere Buchhaltung mit OPOS.
Wir sind EÜR. Jetzt ist mir im Dezember aufgefallen, dass Aufwandsbuchungen, wie z.b. Telefonkosten, wenn ich diese in OPOS einbuche, als Aufwandsbuchung in 2019 ausgewiesen werden, obwohl die Zahlung erst im Januar 2020 erfolgt.
Habe ich hier in den OPOS-Einstellungen was falsch eingestellt?
Oder muss ich anders buchen, damit der Vorsteuerabzug erfolgt, aber die Ausgabe und Vorsteuer nicht Ergebniswirksam werden?
Vielen Dank für eure Antworten im Voraus.
Lg Müller
Hallo Frau Müller,
wenn Sie Kanzlei-Rechnungswesen benutzen und dort u. a. in den Stammdaten die richtige BWA eingestellt haben (Einnahmen-Ausgaben-BWA), gibt es in der BWA eine "Korrekturzeile" "-Zugang Forderungen" bzw. bei den Verbindlichkeiten relativ weit unten in der BWA eine "Korrekturzeile" "-Zugang Verbindlichkeiten".
Setzt aber immer voraus, dass alles richtig mit EB-Werten gebucht wurden.
Wenn Sie im Abschlussteil eine Gewinnermittlung erzeugen gibt es ähnliche Korrekturzeilen.
Gruß
Ralf Blum
Die Einstellungen sind wahrscheinlich richtig. Das Problem ist, dass bei einer EÜR mit OPOS die zum 31.12. offenen Verbindlichkeiten nur vom Wareneinkauf abgezogen werden und nicht, wie es in dem genannten Fall richtig wäre, von den Telefonkosten.
Beispiel:
Wareneinkauf 200,00 (komplett bezahlt)
Telefonkosten 30,00 (noch offen, jedoch bereits als Verbindlichkeit gebucht)
An die EÜR werden dann folgende Werte übergeben:
Wareneinkauf 170,00
Telefon 30,00
Richtig wäre ja logischerweise
Wareneinkauf 200,00
Telefon 0,00
Wie oben bereits beschrieben, wurden die Verbindlichkeiten vom Wareneinkauf abgezogen. D.h. der berechnete Gewinn ist richtig, jedoch sind die Werte in der EÜR falsch. Um die korrekten Werte an die EÜR zu übergeben, müssen Verbindlichkeiten von sonstigen Kosten storniert werden. Gibt natürlich auch noch andere Möglichkeiten. Da muss jeder selber herausfinden, was am besten ist.
Um trotzdem auch den Vorsteuerabzug an die USt-E weiterzugeben, muss nach Stornierung der Verbindlichkeiten die abziehbare Vorsteuer seperat gebucht werden.
1400 Abziehbare Vorsteuer an 1480 Gegenkonto Vorsteuer § 4 Abs. 3 EStG
Das hat auf die EÜR keine Auswirkung.
Vielen Dank für die Antwort.
Und den zusätzliche Hinweis auf das Problem mit der Anlage EÜR.
Ich glaube ich nehme die OPOS-Buchungen wieder raus und ordne die digitalen Belege manuell den Bankbuchungen für Dezember/Januar zu. somit werden dann ja korrekterweise nur die gezahlten Rechnungen berücksichtigt.
Und buche den Vorsteuerabzug manuell, wie sie geschrieben haben.
Dann sollte soweit kein Problem entstehen.
Weder bei der Gewinnermittlung, noch bei der Übergabe an die Anlage EÜR.
Lg Katharina
Moin,
bevor Sie jetzt alles ändern, gucken Sie sich mal das folgende Info-Dokument an, vielleicht hilft es teilweise weiter:
Info-Datenbank, Dok.-Nr. 0906049
DATEV hat ab dem VAZ 2019 neue Konten eingeführt.
Aber vermutlich ist Ihre angedachte Vorgehensweise doch die unkomplizierteste.
Viele Grüße aus dem sonnigen Norden
Wenn Sie Telefonkosten nicht über OPOS (sprich 3300 beim SKR 04) buchen sondern über entweder 3509 (10 Tages Regelung , dann gehört der Aufwand ins alte Jahr )oder 35xx ich glaube hier gibt es nun auch Konten die nicht den Wareneinkauf sondern die sonstige Kosten kürzen - was dann richtig wäre. Müssten Sie mal im Kontenrahmen nachschauen habe ich nicht auswendig auf dem Schirm.
Das ist mal wieder ein schönes Beispiel für die Probleme, die jemand bekommt, wenn er bucht, obwohl er nicht buchführungspflichtig ist.
Deshalb mal wieder meine Bitte an die Entwickler, dass KLARTAX, Meine Steuern, Dokumentenmanagement DMS, Unternehmen online und Buchhaltung zusammenfinden müssen.
Wir könnten uns bei der Entwicklung von der klassischen Buchungszeile mit Steuerschlüssel, Gegenkonto und Konto lösen. Meines Erachtens wären die Informationen direkt am Beleg sinnvoller.
Ein Beispiel:
Rechnung für eine Dachreparatur. Leistungs-, Rechnungs- und Eingangsdatum im November, Zahlung im Folgejahr im Januar.
Das Haus ist im Eigentum des Ehemanns unserer Mandanten. Diese wohnen selbst im vierten Obergeschoss. Die Ehefrau hat dort ein häusliches Arbeitszimmer für ihre angestellte Tätigkeit. Der Ehemann betreibt im dritten Geschoss sein Ingenieurbüro. Das zweite Geschoss ist als Wohnung, das erste als Arztpraxis und das Erdgeschoss als Friseursalon mit Option zur Umsatzsteuer vermietet.
Bisherige Lösung:
Wir richten eine Buchführung ein, obwohl der Freiberufler nicht buchführungspflichtig ist. Anders bekommen wir keine Umsatzsteuervoranmeldung. Die Mieteingänge buchen wir als Privateinlage mit Umsatzsteuer. Jede Zahlung der Umsatzsteuervoranmeldung ist deshalb teilweise privater Grundstücksaufwand. Die Rechnung der Dachreparatur buchen wir mit dem Anteil für das Büro Aufwand plus Vorsteuer an Kreditor, damit die Vorsteuer im richtigen Jahr geltend gemacht wird. Bei Zahlung löst sich die Verbindlichkeit auf. In der Überschussrechnung wird ein Posten beim Wareneinsatz für die Zunahme der Verbindlichkeiten negativ ausgewiesen, da die Zahlung im Jahr der Rechnungsstellung nicht erfolgt ist, jedoch der Aufwand gebucht wurde. Dies führt zu Rückfragen des Finanzamts, da der Ingenieur keinen Wareneinsatz hat und dieser nun negativ ist.
Also buchen wir die Rechnung besser nicht, sondern nur die Zahlung anteilig für das Büro und hoffen, dass wir sie dennoch für die Umsatzsteuererklärung wieder finden und die Vorsteuer dann anteilig im Jahr der Rechnung für das Büro und den Salon geltend machen. Irgendwie müssen wir auch sicherstellen, dass sie für die Vermietung und das häusliche Arbeitszimmer im Jahr der Zahlung angesetzt wird. Wenn die Abschlusszahlung der Umsatzsteuerjahreserklärung an das oder von dem Finanzamt erfolgt, müssten wir auch noch berücksichtigen, dass die Umsatz- und Vorsteuer aus der Anlage V darin enthalten ist und dies beim Buchungssatz korrigieren.
Gewünschte Lösung:
Wir richten Belege und Bank (Kombination von KLARTAX, Meine Steuern und Unternehmen online) ein, aber kein Rechnungswesen weil wir keine Buchhaltung brauchen. Mit Unternehmen online kann unser Mandant alle Vorgänge in seinem Haus und seinem Büro steuern, Zahlungen erledigen und Zahlungseingänge seiner Kunden überwachen. Auch für die Nebenkostenabrechnung mit den Mieter hat er alle Daten griffbereit.
Die Rechnung der Dachreparatur wird, wenn sie bearbeitet wird, anteilig der Umsatzsteuervoranmeldung für November dem Feld Vorsteuer zugeordnet. Die Zahlung wird anteilig den Anlagen EÜR, N und V für das Jahr der Zahlung zugeordnet. Der Aufteilungsschlüssel ist bekannt, da er in den Stammdaten, respektive der Anlage V mit den Quadratmetern erfasst ist.
Da die Handwerker eine Position mangelhaft ausgeführt hatten, zahlt unser Mandant etwas weniger als den Rechnungsbetrag und markiert den Beleg als vollständig gezahlt. Das Programm erkennt nun, dass es eine Berichtigung der Vorsteuer veranlassen muss und tut dies automatisch.
Natürlich wird auch die Abbuchung der Umsatzsteuervoranmeldung durch das Finanzamt vom System zutreffend unter Berücksichtigung der 10-Tage-Regel den Anlagen EÜR und V zugeordnet, ebenso die Umsatzsteuerjahreserklärung.
Erweiterung des Beispiels:
Die Mieter der Wohnung ziehen aus und unser Mandant beginnt in diesen Räumen eine gewerbliche Tätigkeit. Seine bisherige freiberufliche Tätigkeit behält er bei und mit der neuen wird er buchführungspflichtig. Nun setzen wir ihm auf das schon vorhandene System noch eine Buchführung mit Buchungssätzen obendrauf und übermitteln die elektronische Bilanz.